Amazon gibt Preisparität endgültig auf

Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Amazon ein

26. November 2013
von Börsenblatt
Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Amazon wegen der Durchsetzung der Preisparität im Amazon Marketplace am 26. November eingestellt, nachdem der Online-Händler die Vorgaben erfüllt habe. Das teilte das Amt heute mit.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt dazu in der Pressemitteilung aus seinem Hause: "Vor Einstellung des Verfahrens wollten wir uns vergewissern, dass die Abschaffung der Preisparität auch wirklich sichergestellt ist." Das Bundeskartellamt habe daher

die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler sowie eine unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen und des Verhaltens von Amazon zur Durchsetzung der Preisparität gefordert.

Diese Vorgaben habe Amazon nun erfüllt. "Die Umsetzung der Maßnahmen wurde von Amazon-Händlern gegenüber dem Bundeskartellamt ausdrücklich bestätigt", fährt Mundt fort. Amazon sei der größte Online-Händler und stehe mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. "Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen", so Mundt, "auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes."

Mit der sogenannten Preisparität hatte Amazon von seinen Marketplace-Händlern verlangt, ihre Waren auch bei Amazon zum jeweils günstigsten Preis anzubieten. Amazon hatte bereits im August 2013 angekündigt, die Preisparität im Marketplace aufzugeben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler auch schon entsprechend geändert. Da eine Wiederholungsgefahr nicht ausge­schlossen werden konnte und eine Änderung der Vertragsbedingungen nur für einen Teil der Händler tatsächlich umgesetzt wurde, hatte das Bundeskartellamt die Maßnahmen beanstandet. Es war außerdem nicht sichergestellt, schreibt die Behörde weiter, dass die Händler die Abschaffung der Preisparitätsklausel auch zur Kenntnis nahmen. Mit den jetzt erfolgten Schritten sei davon auszugehen, dass die Forderungen des Kartellamtes erfüllt sind.

Das Bundeskartellamt hat in diesem Verfahren mit der britischen Wettbewerbsbehörde, Office of Fair Trading, im Rahmen des Netzwerks der Europäischen Wettbewerbsbehörden ECN erfolgreich kooperiert. Die Behörden haben hierdurch eine EU-weite Aufgabe der Preisparität erreicht, so die Kartellwächter.