Verleger-Ausschuss bezieht Stellung zur E-Book-Leihe

"Lizenzen statt Regulierung"

3. März 2015
von Börsenblatt
Der Verleger-Ausschuss (VA) des Börsenvereins hat zum Thema E-Lending in Bibliotheken ein Postionspapier verfasst. Einem "uneingeschränkten Nutzungsrecht" von E-Books durch die Bibliotheken erteilt das Verleger-Gremium eine Absage. Stattdessen bringt der VA ein Lizenzierungsmodell ins Gespräch.

Am 22. April, einen Tag vor dem Unesco-Welttag des Buches und des Urheberrechts, findet in Berlin ein Pressegespräch des Deutsche Bibliotheksverbands (dbv) und der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) statt (boersenblatt.net berichtet). Dabei soll noch einmal die europäische Kampagne „E-Medien in der Bibliothek – mein gutes Recht!" (The right to e-read!) vorgestellt werden, die bereits seit Anfang des Jahres läuft. Vertreter des deutschen, des europäischen und des internationalen Bibliotheksverbands wollen in Berlin darüber informieren, dass bestimmte Verlage (darunter Bonnier und die Holtzbinck-Gruppe) ihre E-Books nicht an Bibliotheken veräußern. Damit, so die Sicht der Bibliotheken, werde der Sammelauftrag der Bibliotheken unterlaufen. Der Bibliothkesverband dbv fordert darum, das Urheberrecht so zu reformieren, dass Bibliotheken sich aus der Abhängigkeit der Verlage begeben und jedes E-Book nach eigenem Wunsch in die Onleihe geben können. Rechtlich sitzen die Verlage derzeit am längeren Hebel - sie fürchten neben Piraterie auch eine "Kostenlos-Mentalität".

Auf diesen Vorstoß der Bibliotheken antwortet der Verleger-Ausschuss des Börsenververeins mit einem Brief. Der Text des Positions-Papiers des Verleger-Ausschusses hier im Wortlaut:

Urheberrechtsschranken für E-Lending reduzieren mittelfristig das E-Book-Angebot

Die Entwicklung des Buchwesens ist eine Geschichte enger und symbiotischer Zusammenarbeit von Verlegern, Buchhändlern und Bibliotheken. Jedem dieser Partner ist bewusst, dass sie ihre gemeinsame Mission, umfassend Zugang zu Büchern und die durch sie transportierten Ideen, Informationen und Schöpfungen von Urhebern zu schaffen, nicht ohne die Beiträge der beiden anderen erfüllen können. Das gilt auch im digitalen Zeitalter.

Momentan befindet sich der E-Book-Markt in einer relativ frühen Phase, die durch viele rasche Entwicklungen, die Suche von Autoren, Verlagen und Buchhändlern nach neuen Geschäftsmodellen und das Experimentieren mit einer Vielzahl von Diensten und Angeboten für den Leser geprägt ist. Gerade im Bereich der Ausleihe von E-Books, des Online-Lesens und des Angebots von Flatrate-Bibliotheken sind in diesem Moment zahlreiche neue Start-ups und Projekte bestehender Marktpartner in der Entwicklung oder schon am Markt.

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) fordert effektiv ein uneingeschränktes Nutzungsrecht bei E-Books mit grenzenloser Kopierbarkeit. Das hätte gravierende Konsequenzen für Urheber, Verleger und die gesamte Literaturversorgung, die dem dbv bewusst sein müssten. Wir gehen davon aus, dass dann keine nachhaltigen E-Book-Geschäftsmodelle mehr entstehen, die Autoren und Verlagen dauerhaft die Schaffung einer Vielfalt hochwertiger Inhalte und dem Buchhandel die ständige Weiterentwicklung attraktiver und kundenfreundlicher Angebote ermöglichen.

Urheber, Verlage und Buchhandel wollen mit den öffentlichen Bibliotheken zu angemessenen Bedingungen Lizenzverträge über die Nutzung von E-Book- oder Audiobook-Dateien abschließen. Das führt schnell, gut und kostengünstig für den Leser zum Ziel, sichert die Vergütung für Autoren und schafft eine flexible und nachhaltige Grundlage für ein weiteres Wachstum des deutschsprachigen E-Book-Markts im Interesse aller.

Dass ein Lizenzsystem funktioniert, zeigen die Leistungen, die beispielsweise der Anbieter Divibib mit seinem „Onleihe"-System schon jetzt für die deutschen Bibliotheken erbringt:

Inzwischen sind fast 2.000 Bibliotheken an die Onleihe angeschlossen.Über die Onleihe sind etwa 160.000 Titel und damit nahezu alle Titel verfügbar, die in öffentlichen Bibliotheken gesucht werden.Die Teilnahme am Onleihe-System ist für die Bibliotheken unkompliziert und bürokratiefrei möglich.Trotz des komplexen technischen Systems kosten E-Books die Bibliotheken meist nicht mehr als ein gedrucktes Buch.

Der deutsche Gesetzgeber ist deshalb gut beraten, Bibliotheken, Verlage und Buchhandel dabei zu unterstützen, vernünftige Lizenzierungslösungen zu erarbeiten. Dafür bedarf es keiner weiteren Urheberrechtsschranke. Beschleunigen und erleichtern könnte der Gesetzgeber diesen Prozess durch eine Freistellung des Bereichs vom geltenden gesetzlichen Kartellverbot. Derzeit ist es den Mitgliedsunternehmen des Börsenvereins kartellrechtlich verwehrt, über branchenweite Lizenzierungslösungen für die E-Book-Nutzung durch öffentliche Büchereien mit Bibliotheksverbänden wie dem dbv zu verhandeln.