Voland & Quist kommentiert den Wanderhuren-Streit

"Wir gehen jetzt in die zweite Auflage"

6. August 2014
von Börsenblatt
Kunstfreitheit schlägt Markenrecht: Nach Auffassung des OLG Düsseldorf ist der satirische Titel "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" selbst Kunst. Die Verleger Sebastian Wolter und Leif Greinus (Voland & Quist) sowie Peter Übleis von Droemer Knaur kommentieren das Ende einer jurisitischen Auseinandersetzung, die als "Wanderhurenstreit" in die Verlagsgeschichtsschreibung eingehen wird.

Leif Greinus und Sebastian Wolter (Verleger Voland & Quist)

"Wir sind sehr glücklich über dieses Urteil, das unsere Rechtsauffassung voll bestätigt hat. Kommerzieller Erfolg bleibt auch in Buchtiteln parodierbar. Der Kunstfreiheit wurde wieder der ihr gebührende Platz eingeräumt. Vielen Kollegen in der Branche wird ein Stein vom Herzen fallen, denn die Titelfindung wird nun nicht mehr unnötig erschwert. Und dem Leser wieder zugestanden, Parodien von Bestsellern auch erkennen zu können. Wir werden nun die zweiten Auflage des Buches in Auftrag geben, damit es bald wieder lieferbar ist."

Voland & Quist-Anwalt Raphael Thomas ergänzt:

"Das katastrophal schlechte Urteil der ersten Instanz durfte so nicht stehenbleiben. Kurt Tucholsky hätte sich im Grab umgedreht. Es ist beeindruckend, mit welch großem Mut und Einsatz Voland & Quist in dem Verfahren für die Kunstfreiheit gekämpft hat. Der Verlag hat in den letzten neun Monaten beim Gang durch die Instanzen viel Zuspruch aus der gesamten Verlagsbranche und auch aus den sozialen Netzwerken erhalten. Die Finanzierung eines teuren, aber wichtigen Gerichtsverfahrens durch mehrere Instanzen durch die Crowd ist ein Novum und sollte Schule machen. Unser Wegweiser durch die Instanzen war Kurt Tucholsky mit seiner richtigen Feststellung: 'Was darf die Satire? Alles.' Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das erkannt und die Welt damit wieder ein bisschen ins Lot gebracht."

Droemer Knaur Verleger Hans-Peter Übleis fasst sich kürzer:

"Wir werden mit den Autoren die weitere Vorgehensweise entscheiden."