Neuer Rahmenvertrag für subito

Verlage und Bibliotheken profitieren

28. Februar 2019
von Börsenblatt
Der Dokumentenlieferdienst subito gehört auch im 20. Jahr seines Bestehens zu den wichtigen Versorgern des Wissenschaftsbetriebs. Für Verlage gibt es jetzt einen aktualisierten Rahmenvertrag, der neue Möglichkeiten für Lizenzen und Ausschüttungen bietet.

Das im März 2018 in Kraft getretene neue Urheberrecht (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz) hat auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für subito, den vor 20 Jahren ins Leben gerufenen Dokumentenlieferdienst, verändert. subito liefert Kopien aus gedruckten und digitalen Zeitschriften und Büchern an nicht-kommerzielle Nutzer, an kommerzielle Nutzer sowie – analog zur bibliothekarischen Fernleihe – im Rahmen des subito Library Service an deutsche und internationale Bibliotheken. Das Volumen des Kopienversands hat in den vergangenen Jahren abgenommen,

  • weil mehr Inhalte als bisher digital zur Verfügung stehen (auch im kostenlosen Open Access), und
  • weil die Zahl der illegalen Zugriffe auf Zeitschriften- und Buchinhalte durch Plattformen wie Researchgate oder Anbieter illegal beschaffter Inhalte wie Sci-Hub deutlich zugenommen hat, wie Mark Homann, Leiter der Geschäftsstelle von subito, erläutert.

Das neue Urheberrecht gestattet es den 35 Wissenschaftsbibliotheken, die im subito-Verbund zusammengeschlossen sind, nicht-kommerzielle Nutzer auf allen Lieferwegen mit Kopien zu versorgen, sodass diese Lieferungen seitdem nach der gesetzlichen Schranke, die eine Urheberrechtsausnahme für Bildungs- und Forschungszwecke bedeutet, durchgeführt werden.

Diese Zäsur wirkt sich für Verleger insofern nachteilig aus, als dass durch subito für derartige Lieferungen keine direkten Lizenzgebühren mehr ausgeschüttet werden, sondern lediglich eine Tantieme an die VG Wort. Für subito wiederum war durchaus problematisch, dass im Gesetz die Rahmenbedingungen für den Kopienversand an kommerzielle Nutzer ausgespart blieben und diese weiterhin durch Einzelverträge geregelt werden müssen.

Angesichts dieser Entwicklungen hat subito in den letzten Monaten gemeinsam mit dem Börsenverein und der International Association of Scientific, Technical and Medical Publishers (STM) seinen Rahmenvertrag den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Rahmenvertrag Nummer 3 bietet
  • die exklusive Möglichkeit, wieder direkte Lizenzausschüttungen für Kopienlieferungen an nicht-kommerzielle Nutzer innerhalb Deutschlands zu erhalten. Die Höhe der Lizenzzahlungen ist an die aktuellen VG-Wort-Sätze gekoppelt. Sie gilt ebenso für den grenzüberschreitenden Kopienversand an nicht-kommerzielle Nutzer innerhalb Deutschlands, Österreichs, Liechtensteins und der Schweiz;
  • vom Verlag festgesetzte Preise für Kopienlieferungen an kommerzielle Nutzer in allen Fällen, in denen der Vertrag ein Lizenzrecht gibt;
  • außerhalb Deutschlands, Österreichs, Liechtensteins und der Schweiz ebenfalls vom Verlag festgesetzte Preise für Kopienlieferungen an nicht-kommerzielle Nutzer (wobei der Vertrag generell keine Lieferungen in die USA gestattet);
  • auf Wunsch des Verlags die "Preisoption Europa nicht-kommerziell": Attraktiver Preis, an die aktuellen VG-Wort-Sätze gekoppelt, für alle nicht-kommerziellen Nutzer in Europa;
  • Lizenzausschüttungen für den nicht-kommerziellen subito Library Service. Die unverbindlich empfohlenen Lizenzgebühren für den subito Library Service außerhalb Deutschlands wurden unterdessen angehoben;
  • die bewährte, quartalsweise Lizenzausschüttung mit Statistik für größtmögliche Transparenz. Weiterhin trägt subito das Risiko, wenn seine Nutzer nicht zahlen;
  • eine angemessene Sicherheitsschranke für die Rechteinhaber durch den flächendeckenden Einsatz von passivem DRM (Digital Rights Management).


Insbesondere die Regelungen, die Preise für kommerzielle Nutzer frei festlegen zu können, sowie die neue Preisoption Europa für nicht-kommerzielle Nutzer bieten für Verleger die Möglichkeit, ihre aus den subito-Verträgen generierten Lizenzausschüttungen zu erhöhen.

"subito profitiert von diesen Regelungen, weil die Versorgung aller Nutzerkreise weiterhin rechtssicher und zu angemessenen Preisen sichergestellt werden kann", so Homann.

subito strebt an, alle bestehenden Verträge alsbald auf den neuen Rahmenvertrag umzustellen, aber auch neue Vertragspartner zu gewinnen, um den Bedarf nach analogen und digitalen Kopien möglichst auf breiter Ebene zu gewährleisten. Die Umstellung und der Neuabschluss eines Rahmenvertrages wurden dementsprechend so unkompliziert wie möglich gestaltet. Ein Infopapier zum neuen Rahmenvertrag finden Sie sowohl auf der subito-Webseite als auch direkt auf der Web-Präsenz von STM.

Über subito

subito ist seit nunmehr 20 Jahren einer der wichtigsten internationalen Dokumentenlieferdienste. Es handelt sich bei subito jedoch um kein kommerziell agierendes Unternehmen, sondern um einen Zusammenschluss aus mehr als 35 wissenschaftlichen Bibliotheken zu einem gemeinnützigen Verein. Primärer Zweck dieses Vereins ist es, Studierende und Wissenschaftler, aber auch etwa Schüler und Auszubildende schnell und kostengünstig mit Informationen zu versorgen, um sie in ihrem Lern- und Arbeitsprozess zu unterstützen. Um den komplexen subito-Service ohne die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen betreiben zu können, werden Rechte von Verwertungsgesellschaften und einzelnen Verlegern erworben.

Vor diesem Hintergrund besteht seit 2006 für Verleger die Möglichkeit, mit subito einen sogenannten Rahmenvertrag abzuschließen. Ein solcher Vertrag regelt, unter welchen Bedingungen subito-Mitgliedsbibliotheken Kopien aus Zeitschriften und Büchern ihrer Sammlungen anfertigen und versenden dürfen, sofern keine gesetzliche Erlaubnis für diese Lieferungen besteht. Geregelt werden hierbei Email-, Post- und Faxlieferungen an nicht-kommerzielle und kommerzielle Nutzer. Zum Grundkonsens bei den Verträgen gehört seit jeher, dass subito für die Belieferung der geförderten nicht-kommerziellen Nutzer von den Verlegern vergünstigte Lizenzgebühren eingeräumt bekommt, die Verleger aber für kommerzielle Lieferungen ihre ganz normalen Preise ansetzen. "Die Verleger profitieren nicht nur von diesen Verträgen, weil sie ihre Angebote auf der weltweit bekannten subito-Plattform international anbieten. Vielmehr erhalten sie von subito ohne weiteres Zutun direkte Lizenzausschüttungen – vollkommen transparent, rechtssicher und auf vertraglicher Grundlage", so Homann.

Kontakt

Interessenten können sich mit Fragen rund um den neuen Rahmenvertrag an die Geschäftsstelle wenden und die aktualisierte Version anfordern:
subito. Dokumente aus Bibliotheken e.V.
Berliner Straße 53, 10713 Berlin
Tel.: +49 (0)30/41 74 97-10
Fax: +49 (0)30/41 74 97-20
E-Mail: info@subito-doc.de