Milliardenschwere Unterstützung in der Corona-Krise

Hier können Sie Hilfen beantragen

23. März 2020
von Börsenblatt
Bund und Länder wollen zig Milliarden Euro bereitstellen, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie die Stirn zu bieten. Es gibt Soforthilfen in Form von Zuschüssen, Krediten und Darlehen. Wir zeigen Ihnen, wie sie an Ihr Geld kommen.

Update: Mittlerweile stehen die Anträge auf Soforthilfe (direkter Zuschuss) in vielen Bundesländern online. Eine komprimierte Übersicht dazu finden Sie hier.

Im Folgenden finden Sie darüber hinaus noch weitere Rettungsmaßnahmen wie Bürgschaften etc.

Die Bundesregierung hat heute ein umfangreiches Hilfspaket mit mehreren Schutzschirmen − darrunter eine Soforthilfe für kleine Firmen und Solo-Selbstständige − gegen die wrtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Beschlossen wurde ein Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro. Dafür soll eine Notfallregelung in der Schuldenbremse durch den Bundestag in Kraft setzen. Damit alle möglichst rasch umgesetzt werden kann, soll am Mittwoch der Bundestag, am Freitag der Bundesrat zustimmen. Es ist das größte Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands.

Geplant sind unter anderem:

  • Kleine Firmen und Solo-Selbstständige wie Künstler und Pfleger sollen über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen. Eingeplant sind dafür bis zu 50 Milliarden Euro. Damit werde der Bund finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen (die nicht zurückgezahlt werden müssen) zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen leisten. Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden. Kleinst-Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten danach bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Auch die Soforthilfen sollen noch in dieser Woche von Deutschem Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Hinweise zur Antragstellung erfolgen so bald wie möglich. Die Abwicklung soll über die Länder erfolgen. 
  • Stabilisierungsfonds für  Großunternehmen. Bis zu 400 Milliarden Euro Kreditgarantien sind für die Firmen vorgesehen, 100 Milliarden Euro stehen für mögliche staatliche Unternehmensbeteiligungen bereit.
  • Zugleich startete am Montag ein unbegrenztes Sonderkreditprogramm der Förderbank KfW. Ein KfW-Programm für Liquiditätshilfen umfasst 100 Milliarden Euro.
  • Vermieter sollen ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen, wenn diese wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können.
  • Bei Anträgen auf Hartz IV sollen die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden.
  • Mit den bereits beschlossenen erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit sollen Unternehmen zudem Beschäftigte leichter halten können.
  • Der Bund soll zudem mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz bekommen.
  • Das Insolvenzrecht soll gelockert werden. Die Bundesregierung werde die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 aussetzen. Damit könne verhindert werden, dass Unternehmen nur deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil Liquiditätshilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereite eine entsprechende gesetzliche Regelung vor, informiert das Bundesfinanzministerium.

Insgesamt umfasst das Paket laut Finanzminister Olaf Scholz (SPD) 750 Milliarden Euro, berichtet der "Spiegel". Weitere Details zu den einzelnen Schutzschirmen finden Sie auf der Website der Bundesregierung. Oder auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters lobte die Hilfspakete in einer Mitteilung als "Rettungsschirm für den Kulturbereich". "Wir kennen die Nöte, wir wissen um die Verzweiflung", sagte Grütters. "Gerade der Kulturbereich ist durch einen hohen Anteil Selbstständiger gekennzeichnet, die jetzt existenzielle Probleme haben. Deshalb freue ich mich, sagen zu können: Die Hilfe kommt – so schnell und so unbürokratisch wie möglich! Ich danke dem Wirtschafts-, dem Finanz- und dem Arbeitsminister sehr herzlich dafür, dass sie die von uns eingebrachten Anliegen und Interessen der Künstlerinnen und Künstler, der Kreativ- und Medienlandschaft mit in den Blick genommen haben. Das zeigt: Die Bundesregierung insgesamt ist sich des einzigartigen Stellenwerts unserer Kultur-, Kreativ- und Medienlandschaft bewusst."

Auch die einzelnen Bundesländer haben Pakete geschnürt. Börsenblatt Online hat die Eckpunkte für Sie zusammengestellt:

1. Baden-Württemberg

  • Härtefallfonds in Höhe von 5 Milliarden Euro für Soforthilfe in Form von einmaligen, nicht rückzahlbarenn Zuschüssen für kleine Unternehmen, Start-ups und Freiberufler bis 50 Beschäftigte −  je nach Einzelfall bis zu 30.000 Euro Zuschuss. Weitere Informationen und Antragsformulare auf der Website des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums.
  • Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften wird von 200 Millionen auf 1 Milliarde Euro verfünffacht
  • Maßnahmenpaket zur Absicherung der Auswirkungen des Corona-Virus - "Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen" für gewerbliche Unternehmen und freie Berufe (nach KMU Defintion)
    • Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank: verdoppelt auf 2,5 Millionen Euro (bisher 1,25 Mio. Euro)
    • Kreditherkunft: Förderdarlehen, Hausbanken, KK
    • Bürgschaftsquote: 50 bis 80%
    • Verwendung: Investitionen und/oder Betriebsmittel
    • Entscheidungszeiten abhängig vom Bürgschaftsbetrag
    • mehr Infos unter: Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE https://www.buergschaftsbank.de/hilfspaket-corona-krise
    • Die L-Bank ist zuständig für Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro bis 5 Millionen Euro. Auch die Landesbürgschaft, bei Summern über 5 Millionen Euro, wird von der L-Bank abgewickelt.
  • Ein Merkblatt des Wirtschaftsministeriums Baden-Württembergs mit Ansprechpartnern und Hotlines finden Sie hier.

2. Bayern

  • Maßnahmenprogramm von bis zu 10 Milliarden Euro
    • Massive Steuerstundungen ohne Zinszahlungen
    • Soforthilfe zur Sicherung der Liquidität, gestaffelt nach Zahl der Erwerbstätigen
      • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro
      • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro
      • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro
      • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro
    • Teilzeiträfte werden wie folgt berechnet:
      • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
      • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
      • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
      • Mitarbeiter auf 450 Euro Basis = Faktor 0,3
  • Universalkredit für Angehörige der Freuen Berufe und Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von maximal 500 Millionen Euro
    • wird genehmigt für Umschuldung von kurzfristigen Verbindlichkeiten, Betriebsmittelbedarf, Investitionen und Warenlager
    • maximal 10 Millionen Euro pro Projekt
  • Akutkrediit für KMU
    • bis zu 2 Millioen Euro
    • Konsolidierungsanlass durch Zustimmung der Hausbank genügt, kein Konsolidierungskonzept nötig
  • Bürgschaftsbank Bayern verdoppelt Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Arial",sans-serif; mso-fareast-language:EN-US;} ·    https://www.bayern.de/bayerns-schutzschirm-gegen-corona/ 

3. Berlin

  • 100 Millionen Euro Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen und Selbstständige mit bis zu 5 Beschäftigten im Gespräch
  • Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Soforthilfeprogramm um den kleinen und Kleinstunternehmen des privaten Kulturbetriebes, den freiberuflichen und soloselbständigen Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen, den Honorarkräften, kleinen Kunstvereinen und Selbständigen im Veranstaltungsbetrieb Soforthilfe zu leisten
  • Höhe des Zuschusses: Bis zu 5.000 Euro
  • Mehrfach Beantragung möglich, mehr dazu hier: Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE https://www.berlin.de/sen/web/corona/

4. Brandenburg

5. Bremen

  • Das Land Bremen in der Task-Force bei der BAB – Förderbank für Bremen und Bremerhaven eine zentrale Anlaufstelle für alle (Kleinst-)Unternehmen, freiberuflich Tätige und Solo-Selbständige eingerichtet.

    • Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro im vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis 20.000 Euro beantragen. Den Zuschuss können Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler in Bremen und Bremerhaven erhalten.
    • Antragsformulare gibt es auf der Seite des Landes Bremen (dort finden sich auch zusätzliche Details zum Soforthilfe-Programm und weiteren Maßnahmen), sowie bei der Task Force der BAB, der Handwerkskammer und bei der Handelskammer. Die Beantragung der Soforthilfe soll nach Möglichkeit online erfolgen.

6. Hamburg

  • Die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
    • Unbürokratische Zuschüsse für kleinere und mittlere Betriebe, sowie Freiberufler aus Hamburg, gestaffelt nach Zahl der Beschäftigten und nicht rückzahlbar.
    • Solco-Selbstständige 2.500 Euro, Unternehmen 5.000 Euro bis max. 25.000 Euro
  • Hamburgische Investitions- und Förderbank
    • 2.500 Euro für Einzelkämpfer
    • 5.000 Euro für Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeiter
    • 10.000 Euro für Kleinunternehmen bis zu 50 Mitarbeiter
    • 25.000 Euro für Kleinunternehmen bis zu 20 Mitarbeiter
    • Hambugr-Kredit Gründung und Nachfolge (GuN): Kredite bis zu 750.000 Euro für KMU und Freiberufler mit maximal 5 Jahren Aktivität am Markt
    • Hamburg-Kredit Wachstum: Kredite bis zu 500.000 Euro für KMU und Freiberufler mit mindestens 5 Jahren Aktivität am Markt
    • Verdopplung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro
    • Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Arial",sans-serif; mso-fareast-language:EN-US;} https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen 

7. Hessen

  • Landesregierung will bis zu 7,5 Milliarden Euro als Corona-Soforthilfe zur Verfügung stellen
  • vorübergehende Liquiditätsunterstützung um bis zu 1,5 Milliarden Euro
  • Übernahme von Landesbürgschaften in besonderen Fällen über 2,5 Millionen Euro zur Liquiditätssicherung
  • Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
    • Kredite zwischen 25.000 und 150.000 Euro für KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Milliomem Euro Umsatz
    • Bürgschaftsobergrenze bei 1,25 Millionen Euro
    • Express-Bürgschaften für Darlehen bis 300.000 Euro

8. Mecklenburg-Vorpommern

  • Unterstützung in Höhe von 100 Millionen Euro durch die Landesregierung
  • Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern:
    • Kleinstbetriebe und Freiberufler bekommen Zuschüsse bis zu 20.000 Euro
    • Bürgschaftsobergrenze liegt bei 2,5 Millionen Euro
    • Schnellverfahren bei Bürgschaften von KMU mit Darlehen bis 250.000 Euro

9. Niedersachen

  • Niedersachsen hat ein landeseigenes Corona-Hilfsprogramm. Der Landtag soll am 25. März grünes Licht für den Nachtragshaushalt in Höhe von 1,4 Milliarden Euro und die Aufstockung des Kreditrahmens von zwei  auf drei  Milliarden Euro geben. Liquiditätskredite und -zuschüsse können dann bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online beantragt werden. Eine Hausbank ist dafür nicht notwendig. Beantragt werden kann laut Mitteilung der NBank ab 25. März, 15 Uhr:

    • Niedersachsen-Soforthile Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige: Zuschuss des Landes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen, mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen: bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro, bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro, bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro, bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro. Für dieses Programm sind vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen.
    • Diese Hilfen sollen auch Startups zur Verfügung stehen, wenn diese jünger als fünf Jahre sind. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung. Für den speziellen Bedarf der Startups sind 5 Millionen Euro reserviert, so die Landesregierung.
    • Niedersachsen-Liqiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen: Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch etwa auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
    • Vorabankündigung - Extraförderung vom Bund: In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Mitarbeiter/innen zur Verfügung. Über die Förderung können von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Diejenigen, die bereits die Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona erhalten, dann können ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragen, wenn der Liquiditätsbedarf nicht ausreicht. Die NBank wird auch der Ansprechpartner in Niedersachsen sein für die Bundes-Soforthilfen.− Noch stehen für das Bundesprogramm keine Antragsformulare zur Verfügung, informiert die NBank am 25. März.
  • Liquiditätshilfe gibt es laut Mitteilung der Landesregierung auch über Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank. Die NBB (www.nbb-hannover.de) verbürgt Hausbankkredite für nahezu alle Branchen bis zu einer Größenordnung von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Für diese Bürgschaften sind die Hausbanken der erste Ansprechpartner.

10. Nordrhein-Westfalen

  • Rettungsschirm 25 Milliarden Euro für Mittelständler, Kleinunternehmen und Start-ups
  • Landesbürgschafts-Kapazitäten bei 5 Milliarden Euro
  • Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
    • Bürgschaftsobergrenze liegt bei  2,5 Millionen Euro
    • Höchstbetrag für Bürgschaft bei 200.000 Euro

11. Rheinland-Pfalz

  • Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
    • Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (vorher 1,25 Millionen Euro)
    • andere Kernbedingungen wie die Bürgschaftsquote bleiben unverändert
    • Für Bürgschaften bis 250.000 Euro: Schaffung einer Eigenkompetez 
  • ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland Rheinland-Pfalz)
    • Für KMU und Freiberufler/innen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt sind
    • Zinsverbiligte/Zinsgünstige Investitionsfinanzierungen bis 2. Mio. Euro und Betriebsmittelfinanzierungen bis 500.000 Euro
    • Mit flexiblen Laufzeiten bis zu 20 Jahren und optimalen Tilgungsfreijahren
    • Optionale Haftungsfreistellung von 50% bei Investitionsfianzierungen bis 250.000 Euro für Unternehmen mit mindestens 2 vollständigen Jahresabschlüssen

12. Saarland

  • Klein- und Kleinstunternehmen: 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe ohne Rückzahlpflicht, wenn Fördervoraussetzungen erfüllt werden
  • Kredittopf vom Land bis zu 30 Millionen Euro
  • Kreditprogrammm für die Corona-Hilfe von 25 Millionen Euro

13. Sachsen

  • Soforthilfeprogramm "Sachsen hilft sofort" für Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: unverzinste, nachrangige Darlehen
  • mindestens 5.000 Euro, maximal 50.000 Euro - in Ausnahmefällen Aufstochung bis zu 100.000 Euro möglich (wenn nach 4 Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf existiert)
  • Bürgschaftsbank Sachsen erhöht auf Bürgschaftsobergrenze 2,5 Millionen Euro

14. Sachsen-Anhalt

  • Liquiditätshilfen von 400 Millionen Euro wurden zugesichert

15. Schleswig-Holstein

  • 100 Millionen Euro für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige
    • 2.500 Euro für einzelkämpfer und -gewerbetreibende
    • 5.000 Euro für Unternehmer báb 1 bis zu 5 Vollzeitkräften
    • 10.000 Euro für Unternehmer bis bis zu 10 Vollzeitkräften
  • Mittelstands-Sicherungsfonds über 300 Milionen Euro beschlossen
    • bei Liquiditätsengpässem oder existenzgefährdender Wirtschaftssituation
    • zinslos, tilgungsfreie Darlehen bis 750.000 Euro möglich
    • Mittelstandskredite bis zu 10 Millionen Euro

16. Thüringen

  • Soforthilfeprogramm für Klein- und Kleinstunternehmen
  • bis zu 1,5 Milliarden Euro Unterstützung
  • Zuschuss von bis zu 30.000 Euro, genaue Höhe abhängig von Unternehmensgröße