Nordrhein-Westfalen
Wiedereröffnung ab: 20. April
Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandlungen generell. Update, 22. April: Größere Geschäfte dürfen auf 800 Quadratmeter reduzieren. − Der Zugang zu Einkaufszentren, "Shopping Malls", "Factory Outlets" und vergleichbaren Einrichtungen ist nur zu dem Zweck zulässig, dort nach den §§ 5 (Handel: hier sind die Buchhandlungen aufgeführt), 7 (Handwerk, Dienstleistungsbetriebe, Heilberufe) und 9 (Gastronomie: Außer-Haus-Verkauf) zulässige Einrichtungen aufzusuchen, heißt es in der Verordnung.
Quadratmeter pro Kunde: Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
Einlasskontrollen: Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen sind zu treffen.
Mund-Nasen-Schutz: Die Nutzung von Alltagsmasken wird insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen (Ausnahme: Münster führt ab 27. April eine Maskenpflicht ein − etwa in Einzelhandelsgeschäften, Banken, im ÖPNV und in städtischen Dienstgebäuden beim Publikumsverkehr. Betroffen sind alle Personen ab sechs Jahre. Auch Schals, Tücher oder selbst genähte Masken können genutzt werden).
Update, 22. April: NRW führt ab 27. April eine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen im Einzelhandel ein. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Öffnung von Schulen: Am 20. April sollen zunächst die weiterführenden Schulen wieder öffnen, vorerst jedoch nur, damit Lehrer*innen und die Schulträger die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vorbereiten können. Ab 23. April können dann auf freiwilliger Basis die ersten Schüler*innen, die Abschlussprüfungen ablegen, zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen wieder in die Schulen. Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, sollen die Schulen schrittweise ab dem 4. Mai geöffnet werden − zunächst für die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen.
Kindertagesbetreuung: Die derzeitige Notbetreuung wird ab 23. April um einige Berufsgruppen der bisherigen kritischen Infrastruktur moderat erweitert. Für den 27. April wird die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet, teilt die Landesregierung mit.
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