OLG Köln zu Kontosperren von Amazon

Gekaufte Inhalte müssen zugänglich bleiben

2. März 2016
Redaktion Börsenblatt
Kunden, deren Konten von Amazon wegen Verstoßes gegen Gesetze oder Nutzungsbedingungen gesperrt wurden, darf das Unternehmen nicht den Zugang zu gekauften Inhalten verwehren.

Dies hat das Oberlandesgericht Köln am 26. Februar entschieden (AZ: OLG Köln 6 U 90 / 15), wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilt. In den vergangenen Jahren haben sich nach ­Angaben der Verbraucherzentrale viele Amazon-Kunden beschwert, denen etwa wegen zu vieler Rücksendungen die Kontosperrung angedroht worden war.