Meinung von Volker Heydt

Mehr Licht auf Übersetzer!

27. Juni 2016
von Börsenblatt
Kaum einer kennt ihre Namen, dabei haben Übersetzer eine enorme Bedeutung für die Buchwelt.  Der Übersetzer gehört ebenso wie der Originaltitel auf den Buchdeckel, meint Volker Heydt, pensionierter EU-Beamter und Rechtsanwalt.

Wenn Sie Bücher in anderen Sprachen nicht immer im Original lesen wollten, müssten Sie auf bedeutende Literatur verzichten, zum Beispiel Bücher von Sándor Márai, Lars Gustafsson oder José Saramago. Ohne Übersetzungen geht es also nicht; der Übersetzer spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung ausländischer Literatur, seine Arbeit ist eine conditio sine qua non für die Verbreitung in andere Sprachräume. Aber Hand aufs Herz: von welchem übersetzten Buch können Sie ohne nachzuschauen den Übersetzer nennen? Ich selbst von keinem einzigen. Es entspricht jedoch nicht der immensen Bedeutung dieser Literaturmittler, dass ihre Namen quasi unbekannt bleiben.

Ich plädiere daher dafür, dass der Übersetzer grundsätzlich auf dem Buchdeckel (sowie auf einem etwaigen Umschlag) und nicht nur im Buch genannt wird. Wenn der Leser dann ein Buch zur Hand nimmt und Autor und Übersetzer praktisch als Tandem präsentiert sieht, werden beide zur Kenntnis genommen und ihr Verhältnis als „siamesische Zwillinge" anerkannt. Ungeachtet der eminenten Bedeutung des Übersetzers für die Verbreitung von Literatur muss man allerdings gleichwohl dem Umstand Rechnung tragen, dass er „lediglich" den Text eines Anderen nacherzählt. Der Name des Übersetzers sollte daher nicht gleichberechtigt mit dem des Autors erscheinen, sondern etwas kleiner gedruckt werden und auch typographisch vom Namen des Autors abgesetzt sein.

Auch wenn der Buchdeckel als Visitenkarte des Buches (und des Verlags) nicht viel Text verträgt, möchte ich doch entschieden dafür plädieren, auf ihm neben Titel in der Zielsprache sowie Autor und Übersetzer auch den Originaltitel des übersetzten Buches zu erwähnen, es sei denn, er ist, wie etwa bei Namen, völlig identisch. Natürlich gibt es im Buchinnern normalerweise einen entsprechenden Vermerk, aber ich würde eine auf den ersten Blick sichtbare Stelle für angemessener halten.

Für die Kommunikation zwischen Menschen, die dasselbe Buch in je verschiedenen Sprachen lesen, erleichterte die einprägsame Nennung des Originaltitels auf dem Buchdeckel die Identifizierung des Buches. Wer soll denn ahnen, dass "Mémoires d'Hadrien" von Marguerite Yourcenar dasselbe Buch ist, das in deutscher Übersetzung den Titel "Ich zähmte die Wölfin" trägt? Und bei "So lebt der Mensch" von André Malraux kann auch nicht auf Anhieb auf "La Condition humaine" geschlossen werden. Dass der Rückschluss vom übersetzten Titel auf den Originaltitel oft nicht möglich ist, impliziert keineswegs einen Vorwurf an den Übersetzer. Denn dessen Aufgabe ist es ja gerade, den Leser der Zielsprache möglichst nahe an den Sinn des übersetzten Werkes heranzuführen. Oft wird der übersetzte Titel aber wohl auch vom Verlag bestimmt, wobei dieser sich u.a. von Marketingaspekten leiten lassen mag.

Die Erwähnung des Originaltitels auf dem Buchdeckel (und möglichst auch auf dem Buchrücken) würde zudem erlauben, auf den ersten Blick zwischen Büchern in Originalsprache und Übersetzungen zu unterscheiden. Wenn ich z.B. bei Besuchen in der Heimat ausländischer Freunden eine dortige Buchhandlung aufsuche, um diesen Freunden Neuerscheinungen in ihrer Sprache mitzubringen, habe ich immer wieder das Problem herauszufinden, ob es sich bei Büchern um Originale oder Übersetzungen handelt.

Und schließlich, wenn man Übersetzer und Originaltitel auf das Cover bringt, könnte man ergänzend noch daran denken, dort im Zusammenhang mit dem Übersetzer zusätzlich die Ausgangssprache zu nennen; auch sie lässt sich bisher nur im Buchinnern finden.

Für die Verwirklichung der obigen Wünsche sind viele Layoutvariationen vorstellbar. Darin liegt eine neue Herausforderung für die Coverdesigner. An die Arbeit, Künstler! Welcher Verlag wird wohl als erster entsprechende neue Standards der Buchkultur einführen?

Volker Heydt ist pensionierter EU-Beamter und lebt am Rande von Brüssel. Als deutscher Rechtsanwalt ist er gelegentlich im Steuer- und Verfassungsrecht tätig. Bundesweites Interesse fanden von ihm geführte Prozesse um die Beisetzung von Aschenresten außerhalb von Friedhöfen, gegen die Doppelbesteuerung von Erbschaften sowie um das Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen. Europapolitisch hat er sich u.a. mit einem Vorschlag für eine Europäische Briefmarke aus Anlass der Direktwahl des Europäischen Parlament engagiert.