Jugendbuchverlage fordern Verlegerrecht

"Wir investieren viel in die Vermittlung eines Werks"

22. Oktober 2016
von Börsenblatt
In einem offenen Brief hat die Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen am Mittwochabend den Börsenvereinsvorstand gebeten, sich umgehend für die Etablierung eines Verlegerrechts einzusetzen. Boersenblatt.net hat die avj-Vorsitzende Renate Reichstein nach den Hintergründen gefragt.

Wie dringlich ist für die Jugendbuchverlage die Etablierung eines Verlegerrechts?

Reichstein: Nicht nur für Jugendbuchverlage – inzwischen weiß ich, dass Verlage mit anderen Schwerpunkten ebenso ein Verlegerrecht als notwendig erachten. Und es eilt, denn gesetzliche Änderungen sind ja nicht in zwei, drei Monaten zu bewerkstelligen. Aber sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof haben uns die Notwendigkeit eines Verlegerrechts vor Augen geführt – und wenn wir Verlage uns nicht unverzüglich darum bemühen, ein solches Schutzrecht für unsere originären Leistungen zu bekommen, verlieren wir kostbare Zeit.

Welche originären Leistungen der Verlage stehen da im Vordergrund?

Zum ersten ist die Lektoratsarbeit, die ja erst durch ihren Schliff einen Text oder Bilder zur Veröffentlichungsreife bringt. Zum zweiten ist es die kreative Arbeit, die Autoren und Illustratoren, Texte und Bilder zusammenbringt. Zum dritten gibt es gerade im Kinder- und Jugendbuchbereich ausgesprochen viele Titel, die von Verlagen konzipiert sind.

Zum Beispiel?

Denken Sie nur an die vielen Erstlese- und Sachbuchreihen, Special-Interest-Bücher und solche, die Aktivitäten bei Kindern hervor hervorkitzeln – da sind die Verlage die geistigen Urheber eines Konzepts, für das sie Autoren und Illustratoren suchen, sie beauftragen und mit ihnen am Buch arbeiten.

Wie stufen Sie in diesem Kontext die Leistung der Verlage ein, das Werk an den Handel und den Endkunden zu vermitteln?

Die ist nicht zu vernachlässigen. Wir reden ja im Hinblick auf die Urteile zu VG Wort immer von verlegten, das heißt veröffentlichten Werken. Verlage erbringen da eine Vermittlungsleistung, denn ohne die Arbeit der Marketing-, Presse-, Lizenz- und Vertriebskollegen wäre gar kein Umsatz zu generieren – kein Buch verkauft sich, nur weil es gedruckt ist. Wir investieren viel Geld in die Vermittlung eines Werks.

Wann kam zum ersten Mal nach dem BGH-Urteil die Idee nach der Etablierung eines Verlegerrechts ins Spiel?

Schon sehr bald kamen Mitgliedsverlage auf den avj-Vorstand zu, und in einer Reihe von Gesprächen kam auch die Rede aufs Verlegerrecht. Der Vorstand hat dann rasch reagiert und zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Buchmesse-Mittwoch eingeladen, um ein Meinungsbild herzustellen. Die Meinung war eindeutig und zeigt sich in der Einstimmigkeit der Abstimmung: Wir alle wollen, dass wir schnellstmöglich die Frage nach dem Verlegerrecht angehen.