Goethe-Institut

Carola Lentz als neue Präsidentin gewählt

30. September 2019
von Börsenblatt
Carola Lentz wird neue Präsidentin des Goethe-Instituts. Das hat das Präsidium des Goethe-Instituts in seiner Sitzung am 27. Septembereinstimmig entschieden. Ab dem 19. November 2020 übernimmt die Ethnologin das Amt des derzeitigen Präsidenten Klaus-Dieter Lehmann.

Carola Lentz ist Professorin für Ethnologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Vizepräsidentin der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Lehmann, der seit 2008 die Präsidentschaft des Goethe-Instituts innehat, kommentierte die Wahl folgendermaßen: "In unseren kurzatmigen Zeiten ist die frühzeitige Entscheidung für meine Nachfolge ein wichtiges Signal für die Wertschätzung des Goethe-Instituts. Auswärtige Kulturarbeit braucht Verlässlichkeit! Dass eine renommierte Wissenschaftlerin mit einem internationalen Netzwerk künftig die Geschicke lenken wird, begrüße ich sehr. Bildung und Kultur sind für mich ein Begriffspaar."

Johannes Ebert, Generalsekretär des Goethe-Instituts, wird in der Pressemitteilung so zitiert: "Ich freue mich sehr über die Wahl von Carola Lentz als zukünftige Präsidentin des Goethe-Instituts. Angesichts steigender internationaler Herausforderungen gewinnt die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik weiter an Bedeutung. Deshalb ist es wichtig, dass die oberste Repräsentantin und Vorsitzende des Aufsichtsgremiums unserer Institution sich in Auslandsstationen auf mehreren Kontinenten intensiv mit zentralen Themen des globalen Diskurses beschäftigt hat und dieses Wissen und diese Erfahrungen für das Goethe-Institut fruchtbar machen wird. Ich freue mich auch auf ein weiteres Jahr der Zusammenarbeit mit Klaus-Dieter Lehmann, der sein Amt im November 2020 an Carola Lentz übergeben wird."

Das Präsidium des Goethe-Instituts wählt den Präsidenten oder die Präsidentin des Goethe-Instituts für die Dauer von vier Jahren. Zu den Aufgaben des Präsidiums zählt die Beschlussfassung über die Richtlinien der Institutsarbeit sowie die langfristigen konzeptionellen Planungen. Es setzt sich zusammen aus Präsident bzw. Präsidentin, sechs von der Mitgliederversammlung gewählten Vertreterinnen und Vertreter, je einem Vertreter oder einer Vertreterin des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums der Finanzen sowie drei gewählten Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter.