Titel des Ch. Links Verlags

Abmahnwelle gegen "Völkische Landnahme"

8. Oktober 2019
von Börsenblatt
Im Juni ist das Buch "Völkische Landnahme – Alte Sippen, junge Siedler, rechte Ökos" von Andrea Röpke und Andreas Speit im Ch. Links Verlag erschienen − seitdem hätten Autoren und Verlag zwölf Abmahnungen "aus rechten Kreisen" erhalten, teilt der Verlag mit. Damit konnte bisher keine zweite Auflage gedruckt werden.

In "Völkische Landnahme" würden die beiden Rechtsextremismus-Experten Andrea Röpke und Andreas Spelt schildern, wie im ländlichen Raum eine stille Unterwanderung stattfindet, so der Berliner Verlag in einer Presseinformation: "Die Aussteiger von rechts, die unauffällig national dominierte Zonen schaffen wollen, bringen sich in örtlichen Vereinen ein und gehen in die lokale Politik, wobei es ihnen um die Verbreitung einer demokratiefeindlichen Ideologie in weiten Teilen der Gesellschaft geht." In dem Buch würden Röpke und Speit ihre umfassenden Rechercheergebnisse vorlegen. Das habe viele Akteure aus der völkischen Szene auf den Plan gerufen − nicht zuletzt aufgrund der medialen Präsenz des Buches.

"In der Zeit vom 30. August bis zum 16. September haben uns mit kurzem Abstand fünf Abmahnungen zu dem Titel erreicht, vier davon aus der Kölner Kanzlei Höcker, in die gerade der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen als 'projektbezogener Mitarbeiter' eingetreten ist", fährt der Verlag fort. Zusammen hätten Autoren und Verlag mittlerweile zwölf Abmahnungen aus seiner Kanzlei zu dem Buch erhalten. Darüber hinaus sei Andrea Röpke für Äußerungen bei öffentlichen Präsentationen des Werkes dreimal abgemahnt worden.

"Wertende kritische Einordnungen von Personen, die eigentlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, sollen auf diese Weise unterbunden werden", so der Verlag. Der Verlag habe die geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgegeben, sondern stattdessen mit seinen Anwälten Schutzschriften erarbeitet und bei Gericht hinterlegt, "in denen wir unsere Positionen begründen und belegen". Nun müsse es sich zeigen, ob es vor Gericht zu mündlichen Verhandlungen über die angedrohten Einstweiligen Verfügungen kommt und wie sich die Richter in jedem einzelnen Punkt positionieren werden.

Erster Erfolg für den Verlag

Im ersten Fall der Auseinandersetzungen, der von einer Berliner Kanzlei gegen den Verlag in Gang gebracht wurde, habe sich das Berliner Landgericht inzwischen ganz klar geäußert: "Alle Forderungen nach 15 Änderungen am Buch wurden zurückgewiesen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber der Tenor der Entscheidung war eindeutig", fasst der Verlag zusammen.

Aktualisierte Neuauflage wird vorbereitet

Die Nachfrage nach dem Buch sei derweil spürbar gestiegen. Die erste Auflage sei komplett ausverkauft, an einer aktualisierten Neuausgabe (die inhaltlich bis in den September fortgeführt wird) arbeite der Verlag gerade. Die juristischen Auseinandersetzungen würden ganz praktisch dazu führen, "dass wir die dringend erwartete zweite Auflage des Buches bislang nicht bislang nicht drucken konnten". Der Band soll jedoch in wenigen Wochen wieder lieferbar sein.

"Kritische und investigative Berichterstattung muss immer die Güterabwägung zwischen dem Informationsrecht auf der einen und dem Recht auf Privatheit auf der anderen Seite vornehmen", betont der Verlag. "Wir sehen in dem Buch einen wichtigen Beitrag, auf die voranschreitende Entwicklung rechtsradikaler Netzwerke aufmerksam zu machen, weswegen in diesem Fall aus unserer Sicht das allgemeine Informationsrecht überwiegt. Die nun angestrengten juristischen Maßnahmen, die sich auf das Recht der Privatheit berufen, müssen wir vor allem als einen politischen Akt verstehen, die Arbeit zweier renommierter Journalisten gegen den Rechtsextremismus und die weitere Aufdeckung der im ländlichen Raum erfolgenden stillen Unterwanderung durch völkische Gruppen zu verhindern."