Nach Bedenken des Bundeskartellamts

Presse-Grosso: Verlagsallianz verzichtet auf Mindestumsatzregelung

22. Januar 2020
von Börsenblatt
Die aus sieben größeren Verlagen bestehende "Verlagsallianz" sowie der Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten (BPVG) geben die sogenannte Mindestumsatzregelung beim Presse-Grosso auf. Gegen diese hatte das Bundeskartellamt kartellrechtliche Bedenken geäußert.

Das Bundeskartellamt hatte kartellrechtliche Bedenken geäußert, da die Regelung Verlage mit umsatzschwächeren Titeln diskriminieren könnte. Aufgrund der Aufgabe der bisherigen Regelung, habe man das Verfahren gegen die Verlagsallianz und den BPVG eingestellt, wie das Bundeskartellamts mitteilt.

Zu der Verlagsallianz zählen die folgenden Verlage: Axel Springer SE, Funke Medien Mediengruppe, Gruner + Jahr, Heinrich Bauer Verlag, Hubert Burda Media, Medienholding Klambt sowie "Spiegel"-Verlag.

Hintergrund

Die Mindestumsatzregelung war Bestandteil der seit März 2018 geltenden "Branchenvereinbarung zu den Konditionen für den Vertrieb über das Presse-Grosso". Die neue Vereinbarung sah erstmals für die Grossisten einen Vergütungszuschlag für solche Titel vor, die einen bestimmten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz pro beliefertem Einzelhändler nicht erreichen (sog. "Mindestumsatz-" oder "Malus-Zuschlag"). Dementsprechend wurde für kleinere, umsatzschwache Titel der Vertrieb teurer. Dagegen richtete sich eine Beschwerde kleinerer, im Arbeitskreis Mittelständischer Verlage e.V. (AMV) vertretener Verlage.

Das Bundeskartellamt habe die Verlagsallianz und den BPVG über seine Ermittlungsergebnisse und die daraus resultierenden, vorläufigen rechtlichen Bedenken informiert. Daraufhin habe der BPVG mit Rundschreiben an alle Zeitschriftenverlage und Nationalvertriebe vom 11. Dezember 2019 mitgeteilt, dass ab dem 1. Januar 2020 keine Mindestumsatz-Zuschläge mehr berechnet würden. Vor diesen Hintergrund konnte das Verfahren eingestellt werden, teilt das Bundeskartellamt jetzt mit.