Hier können Sie Hilfen beantragen

Update: Mittlerweile stehen die Anträge auf Soforthilfe (direkter Zuschuss) in vielen Bundesländern online. Eine komprimierte Übersicht dazu finden Sie hier.
Im Folgenden finden Sie darüber hinaus noch weitere Rettungsmaßnahmen wie Bürgschaften etc.
Die Bundesregierung hat heute ein umfangreiches Hilfspaket mit mehreren Schutzschirmen − darrunter eine Soforthilfe für kleine Firmen und Solo-Selbstständige − gegen die wrtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Beschlossen wurde ein Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro. Dafür soll eine Notfallregelung in der Schuldenbremse durch den Bundestag in Kraft setzen. Damit alle möglichst rasch umgesetzt werden kann, soll am Mittwoch der Bundestag, am Freitag der Bundesrat zustimmen. Es ist das größte Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands.
Geplant sind unter anderem:
Insgesamt umfasst das Paket laut Finanzminister Olaf Scholz (SPD) 750 Milliarden Euro, berichtet der "Spiegel". Weitere Details zu den einzelnen Schutzschirmen finden Sie auf der Website der Bundesregierung. Oder auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters lobte die Hilfspakete in einer Mitteilung als "Rettungsschirm für den Kulturbereich". "Wir kennen die Nöte, wir wissen um die Verzweiflung", sagte Grütters. "Gerade der Kulturbereich ist durch einen hohen Anteil Selbstständiger gekennzeichnet, die jetzt existenzielle Probleme haben. Deshalb freue ich mich, sagen zu können: Die Hilfe kommt – so schnell und so unbürokratisch wie möglich! Ich danke dem Wirtschafts-, dem Finanz- und dem Arbeitsminister sehr herzlich dafür, dass sie die von uns eingebrachten Anliegen und Interessen der Künstlerinnen und Künstler, der Kreativ- und Medienlandschaft mit in den Blick genommen haben. Das zeigt: Die Bundesregierung insgesamt ist sich des einzigartigen Stellenwerts unserer Kultur-, Kreativ- und Medienlandschaft bewusst."
1. Baden-Württemberg
2. Bayern
3. Berlin
4. Brandenburg
5. Bremen
6. Hamburg
7. Hessen
8. Mecklenburg-Vorpommern
9. Niedersachen
10. Nordrhein-Westfalen
11. Rheinland-Pfalz
12. Saarland
13. Sachsen
14. Sachsen-Anhalt
15. Schleswig-Holstein
16. Thüringen
Und dann, wie gewohnt - nix! Was denkt sich die Redaktion dabei solche Locksätze zu verwenden. Sie spielen mit den Nöten Ihrer Leser und verschwenden unsere Zeit mit solch irreführenden Aussagen. Fakten und klare Aussagen sind das Gebot der Stunde!
So kommt mir das vor . Jeder sagt es gibt geld aber keiner weis wie man es beantragt
Was ist denn mit Bremen und wo/wie stelle ich den Antrag?
warum wird denn Niedersachsen nicht aufgeführt?
Mit freundlichen Grüßen
Kann es sein, dass Bayern tatsächlich das einzige Bundesland ist, das richtigerweise den Begriff "Beschäftigte" aufdröselt - und auch Teilzeitkräfte defineirt und in die Förderung mit hineinnimmt?
Wenn ja, wie kriegt man die anderen BuLä dazu, von den Bayern jetzt bitte noch schnell abzuschrieben?
o Teilzeiträfte werden wie folgt berechnet:
Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
Mitarbeiter auf 450 Euro Basis = Faktor 0,3
Nur Traurig, dass ausländische Konzerne wie Amazon sich gerade vor Umsätzen nicht retten können und steuerlich weiterhin unter dem Radar laufen. Ohne Ihren lange überfälligen Beitrag zu unserem System zu leisten. Aber es wird von unserer Vertretern ja akzeptiert und es gibt keine lauten Stimmen aus der politischen Riege dazu. Es wird von Allen, die wir finanzieren und uns vertreten sollen akzeptiert!