Zahlreiche Hürden zu überwinden
Staatsanwaltschaften werden nur bei Verstößen in gewerblichem Ausmaß tätig, Provider speichern die Daten entweder überhaupt nicht oder nur für wenige Tage - RA Björn Frommer von der Münchner Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte referierte über die Sorgen und Nöte bei der Verfolgung von Internetpiraten. Die von den Staatsanwaltschaften festgelegten Schwellenwerte liegen laut Frommer bei mindestens 3.000 angebotenen Audiodateien oder einem verursachten Schaden von mindestens 3.000 Euro. "Unser Problem ist, dass wir diesen Nachweis nicht erbringen können", so Frommer, "denn in modernen Tauschbörsen ist die P2P-Bibliothek unsichtbar".
Seit 1. September gilt zwar der zivilrechtliche Auskunftsanspruch, dennoch werde das Strafrecht als Backup nötig bleiben, sagt Frommer. Die Karten werden noch einmal völlig neu gemischt, wenn zum 1. Januar 2009 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft tritt.
Um endlich Handhabe gegen die Internetpiraterie zu bekommen, blicken Rechteinhaber derzeit gespannt auf Frankreich und England, wo mit den Service-Providern Kooperationsabkommen geschlossen werden. Doch Frommer dämpft die Hoffnungen: "Die deutschen Provider werden sich vehement wehren", vermutet er.
Am Nachmittag stehen bei der AG-Piraterie-Sitzung des Börsenvereins das Ausmaß der Rechteverletzung aus Sicht der Verlage, die neuen Technologien bei Urheberrechtsverletzungen im Internet und das Thema E-Books auf dem Programm.