Rechteverwertung

Robin Gibb klagt gegen EU-Entscheidung

10. Oktober 2008
Redaktion Börsenblatt
Die Internationale Vereinigung der Rechtverwertungsgesellschaften für Autoren und Komponisten (Cisac) und die Gema werden Klage einreichen gegen die Entscheidung der EU-Kommission gegen multilaterale Absprachen unter den nationalen Verwertungsgesellschaften.
„Die Europäische Kommission ist dogmatisch und nur wenig hilfreich. Sie hat uns Musikschaffende sehr gedankenlos behandelt“, hat Musiklegende Robin Gibb (Bee Gees) bei der Eröffnung der Messe Popkomm in Berlin scharfe Kritik an der europäischen Kulturpolitik geübt. Als Präsident der Internationalen Vereinigung der Rechtverwertungsgesellschaften für Autoren und Komponisten (Cisac) kündigte er an, dass man gegen die Entscheidung der Kommission im „Cisac-Fall“ Klage einreichen wird. Dabei geht um das Vorgehen gegen multilaterale Absprachen unter den nationalen Verwertungsgesellschaften: Im Rahmen eines EU-Wettbewerbsverfahrens sieht die Kommission insbesondere in Art. 3 der Cisac-Musterverträge wettbewerbswidrige Absprachen für einen Abschluss von Gegenseitigkeitsverträgen der Verwertungsgesellschaften, die eine Übertragung des eigenen Repertoires unter der territorialen Beschränkung auf das Verwaltungsgebiet des Vertragspartners vorsehen. Klagen gegen die Entscheidung hat auch die Gema, die in Deutschland die Rechte von Komponisten und Autoren vertritt, eingereicht. "Die Rechtverwertungsgesellschaften haben mir und meinen Brüdern bei den Bee Gees Freiräume geschaffen, um überhaupt als Musiker arbeiten und leben zu können. Diese werden nun immer weiter eingeengt und neue Wege für die Vergütung von Künstlern im globalen Internetzeitalter blockiert“, sagte Gibb, der sowohl mit den Bee Gees als auch als Solokünstler Erfolge feierte.