Internet

Vorratsdatenspeicherung ohne Kostenerstattung nicht zumutbar

22. Oktober 2008
Redaktion Börsenblatt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein Telekommunikations-Unternehmen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit.
Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die Verpflichtung auf eigene Kosten Überwachungstechnik anzuschaffen und zu betreiben, überhaupt angemessen ist. Die Klägerin soll laut Gesetz speichern, obwohl sie angesichts ihres Kundenkreises (in erster Linie große Unternehmen, Konzerne sowie Behörden des Bundes und der Länder) kaum mit Anfragen von Strafverfolgungsbehörden rechnen kann.