Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang stellte zunächst die Vorgeschichte und die Eckpunkte der Vereinbarung (des so genannten Settlement Agreement) vor: Demnach kann Google demnächst bis zu acht Millionen Titel aus seinem Buchsucheprojekt vermarken darunter zahlreiche vergriffene Titel, deren elektronischen Verkauf Rechteinhaber nur dann verhindern können, wenn sie dies ausdrücklich wünschen (so genannte Opt-out-Regelung). Lieferbare Titel stellt Google künftig nicht mehr online, sondern nur mit der bibliographischen Information oder in Form von urheberrechtlich nicht schutzfähigen Snippets.
Sprang sieht in der Vergleichsvereinbarung einen Rückfall in einen früheres Stadium des Urheberrechts und befürchtet die Entstehung monopolistischer Strukturen. Rechtlich gegen die jetzt in den USA erzielte Vereinbarung vorzugehen, hält er für illusorisch. Ansprüche, die Rechteinhaber gegen Google geltend machen könnten, sollten durch eine pauschale Regelung über die VG Wort durchgesetzt werden. Der Google-Kompromiss sieht vor, dass Rechteinhaber pro eingescannten und von Google online gestellten Titel 60 US-Dollar erhalten.
Aus dem Kreis der Verleger kam die Frage, was denn unter einem "vergriffenen" Buch zu verstehen sei. Für den Wissenschaftsverleger Albrecht Hauff (Thieme) wäre es schon wichtig zu wissen, ob bereits eine nicht mehr lieferbare, frühere Auflage eines Lehrbuchs von Google schon als vergriffen eingestuft werden kann. Offenbar, so Sprang, wolle Google selbst entscheiden, was als vergriffen oder nicht gelten soll. Da sich der Vergleich nur auf Printbücher erstreckt, ist auch unklar, was geschieht, wenn ein physisch nicht mehr lieferbarer Titel eines Verlags weiterhin elektronisch angeboten und verkauft wird.
Einige Teilnehmer der Ausschusssitzung, unter ihnen Helmut Dähne und Konrad Delius, plädierten für eine konstruktive Zusammenarbeit mit Google und wandten sich gegen eine zu defensive Position des Verbands. Man müsse lediglich die in den USA getroffene Vereinbarung für Europa und Deutschland modifizieren.
Wesentlich kritischer bewerteten Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis und MVB-Geschäftsführer Ronald Schild die Vereinbarung: Die Kooperation mit Google könnte dazu beitragen, ein unkontrolliertes Marktmonopol aufzubauen (Schild). Ein Effekt der Vereinbarung sei, dass über Nacht der weltweit größte Internetbuchhändler entstanden sei, der die Marktverhältnisse verzerren könnte (Skipis). Nun komme es darauf an, libreka! und die Europäische Digitale Bibliothek (EDL) weiter voranzutreiben.
Streitpunkt bei libreka! war einmal mehr die Ausgestaltung der E-Commerce-Plattform. Während der Verleger-Ausschuss die gleichberechtigte Nutzung aller Vertriebskanäle fordert, beschloss der Sortimenter-Ausschuss in seiner parallel abgehaltenen Sitzung, auf libreka! die Option für Direktbestellungen beim Verlag abzuschalten.