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Wichtige Termine in Sachen Google

14. November 2008
Redaktion Börsenblatt
Die Vergleichsvereinbarung zwischen Google, der US-Autorenvereinigung Authors Guild und der Verlegervereinigung AAP sieht nicht nur für amerikanische, sondern auch alle ausländischen Verlage eine Einspruchsfrist vor. Demnach müssen Verlage bis zum 5. Mai 2009 erklären, ob sie den Ausschluss von der Vergleichsvereinbarung wünschen (Opt-out).
In Börsenblatt 46 / 2009 war irrtümlich der 5. Januar 2009 genannt worden. Alle urheberrechtlich geschützten Titel, die bis zum 5. Januar 2009 veröffentlicht werden oder öffentlich zugänglich sind (etwa in Bibliotheken), fallen unter die Vergleichsvereinbarung (Settlement Agreement). Das Opt-out der Verlage, an der Vereinbarung nicht teilzunehmen, muss bis zum 5. Mai 2009 erklärt werden. Der Börsenverein erarbeitet derzeit gemeinsam mit der VG Wort eine Lösung, die die aus dem Settlement resultierenden Ansprüche der Verlage in einem gemeinschaftlichen Aktion geltend macht. Über die Einzelheiten des Verfahrens wird der Börsenverein in den kommenden Wochen ausführlich informieren. Das Settlement Agreement selbst steht noch unter gerichtlichem Vorbehalt. Erst muss der mit der Google-Klage befasste District Court of Southern New York dem Vergleich zustimmen.