"Harry Potter"

Berufung im Streit um Lexikon eingelegt

17. November 2008
Redaktion Börsenblatt
Der amerikanische Verlag RDR Books, der ein Nachschlagewerk über den Zauberlehrling Harry Potter veröffentlichen wollte, hat Berufung gegen ein Urteil eingelegt, das der Autorin J. K. Rowling das alleinige Urheberrecht zugesprochen hatte. Das berichtet der Branchendienst "Publishers Weekly".
Ein Gericht in New York hatte dem in Michigan ansässigen Verlag im September untersagt, die Website des amerikanischen "Harry-Potter"-Fans Steven Vander Ark (www.hplexicon.org) in Buchform auf den Markt zu bringen.