Denn Google kann nach dem ausgehandelten Vergleichsvorschlag sämtliche bis zum 5. Januar 2009 veröffentlichten Bücher digitalisieren, die von Googles amerikanischen Partnerbibliotheken angeschafft wurden oder werden.
Bücher, die in den USA vergriffen sind, dürfen von Google in den USA kommerziell genutzt werden, sofern die Rechteinhaber dem nicht ausdrücklich widersprechen. Autoren und Verlage können bis zum 5. Mai 2009 erklären, dass der Vergleich nicht gegen sie wirken soll. Eine solche Erklärung führt allerdings nicht dazu, dass ihre in den Partnerbibliotheken vorhandenen Bücher von der Digitalisierung durch Google ausgenommen werden.
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins hat für Mitglieder eine Handreichung zu den Folgen des Settlement Agreement erstellt, die im Mitgliederbereich von boersenverein.de oder per Mail abgerufen werden kann (
rechtsabteilung@boev.de; Telefon: 069 / 1306-314). Derzeit erarbeitet der Börsenverein mit Autorenverbänden und VG Wort einen Vorschlag zum Umgang mit der Vereinbarung. Der Verband empfiehlt Verlagen, den Vorschlag abzuwarten und nicht vorschnell den Austritt aus der Vereinbarung zu erklären.