Münchner Gericht entscheidet

Urteile gegen Übersetzer

28. November 2008
Redaktion Börsenblatt
Das Oberlandesgericht München hat gestern im Berufungsverfahren die Klagen zweier Übersetzer gegen den Hanser Verlag zurückgewiesen. Damit wurde im einen Fall das Urteil des Landgerichts bestätigt, im anderen Fall wurde das Urteil des Landgerichts gegen den Verlag aufgehoben. Die Revision ist zugelassen.
In den 2002 abgeschlossenen Verträgen für Übersetzungen aus dem Englischen war in beiden Fällen ein relativ hohes Normseitenhonorar festgeschrieben, zudem eine Absatzbeteiligung und eine Nebenrechtsbeteiligung. Die Hanser-Anwältin bezeichnete das schnelle Urteil, das noch am Verhandlungstag erging, als »überraschend«, weil die Richter in der Regel mehr Zeit brauchen, um zu einer Entscheidung zu gelangen.