Übersicht

Gesetzlich neu geregelt

2. Januar 2009
Redaktion Börsenblatt
Krankenversicherung, Lohnsteuer, Arbeitszeit: eine Übersicht über Reformen, die zum Jahresauftakt greifen.
Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass der Jahreswechsel nicht langweilig wird: Seit 1. Januar gelten neue Regeln für die Entgeltabrechnung, die Krankenversicherung, für Arbeitszeitkonten sowie für die Unfallversicherung. Weitere Änderungen sind seit Januar mit der Lkw-Maut und mit der Abgeltungssteuer verbunden. Bei der Entgeltberechnung werden betriebliche Leistungen zur Gesundheitsförderung künftig steuerfrei gestellt. Außerdem hebt der Gesetzgeber die Betragsgrenzen für das Lohnsteuer-Anmeldeverfahren an. Sofern ein Betrieb das Kindergeld selbst auszahlt, ist die Anhebung der Leistung um zehn Euro zu berücksichtigen. Eine weitere Änderung betrifft Arbeitszeitkonten: Ein neues Gesetz zu flexiblen Arbeitszeitregelungen soll Langzeitkonten attraktiver machen – unter anderem durch eine zusätzliche Sicherung der Gehaltsansprüche bei Insolvenzen. Seit 1. Januar sind zudem Teile der Unfallversicherungsreform in Kraft, die sich organisatorische Vereinfachung zum Ziel gesetzt hat. So soll beispielsweise die Zahl der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger schrittweise reduziert werden. Neuregelung zur Lohnsteuer: betriebliche Gesundheitsförderung ist künftig steuerbefreit Krankenversicherung: der einheitliche Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung liegt einheitlich bei 15,5 Prozent; ermäßigt bei 14,9 Prozent Arbeitszeit: Langzeit-Arbeitskonten sollen gegen Insolvenzrisiken abgesichert werden Abgeltungssteuer: die Abgeltungssteuer für Zinseinkünfte beträgt 25 Prozent; Zinsen sind künftig auch kirchensteuerpflichtig Lkw-Maut: der Kilometersatz für schwere Lkws steigt von 13,5 auf 17 Cent Pendlerpauschale: der Kilometersatz von 30 Cent wird seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder ab dem ersten Kilometer gezahlt Verpackungsverordnung: sieht strengere Regeln für Verkaufsverpackungen vor