VG Bild-Kunst

Bonner Geldsegen

5. Oktober 2009
Redaktion Börsenblatt
Als einmalige Sonderausschüttung zahlt die Bonner VG Bild-Kunst in diesen Tagen einen zweistelligen Millionenbetrag an Urheber und Verlage aus. Das Geld stammt aus Vergütungsnachzahlungen der Hersteller von Multifunktionsgeräten für die Jahre 2002 bis 2007. Dies teilte Verwaltungsdirektor Reinhard Meyer heute boersenblatt.net mit.

Ein Teil der Summe sei den Sozial- und Kultureinrichtungen der VG Bild-Kunst zugeflossen, der Rest nach dem für die betreffenden Jahre jeweils gültigen Schlüssel verteilt worden.

Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2008 (Aktenzeichen I ZR 131/05), bei dem sich die Richter noch auf die alte Fassung des Paragrafen 54a Urhebergesetz stützen mussten. Der Senat entschied damals, dass auch für so genannte Multifunktionsgeräte, die drucken, scannen, fotokopieren und teilweise faxen können, die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen sei.

Die Realisierung der Nachforderungen für die Zeit bis Ende 2007 gestaltete sich indes so komplex, dass die entsprechenden Zahlungen erst jetzt bei der VG-Bild Kunst eingegangen sind.

Nach der seit Januar 2008 geltenden Neufassung des Urhebergesetzes ist für die Vergütungshöhe nunmehr entscheidend, in welchem Maß bestimmte Gerätetypen tatsächlich für urheberrechtsrelevante Vervielfältigungen genutzt werden.