Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum Vergütungsstreit

Kommentar des VdÜ

8. Oktober 2009
Redaktion Börsenblatt
Der Verband der Literaturübersetzer hat das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Vergütungsstreit grundsätzlich positiv aufgenommen, bedauert allerdings, "dass der BGH die derzeit gezahlten, mehr als unzureichenden Normseitenhonorare nicht weiter bewertet".

Positiv sei, dass der BGH den Literaturübersetzenden bei Nebenrechtsvergaben – so auch bei Einräumung von Taschenbuchrechten – 50 Prozent vom Nettoerlös der Verlage zuspricht. Das gehe deutlich über das in der Branche bisher Übliche hinaus. Noch sei die Streitfrage allerdings nicht entschieden, da das OLG München noch prüfen soll, ob besondere "Umstände” eine abweichende Regelung erforderlich machen. Welche Art von "Umständen” das sein könnten, wird in den Urteilsgründen stehen, die es abzuwarten gilt.


In einer ersten Reaktion erklärte der 1. Vorsitzende des VdÜ e.V./Bundessparte Übersetzer im VS in ver.di, Hinrich Schmidt-Henkel: „Unterm Strich gesehen gibt der BGH mit dieser Leitentscheidung – unbeschadet der Zurückverweisung an die Vorinstanz – einen Rahmen vor, und nun ist es an Übersetzern und Verlagen, sich unter Berücksichtigung dieses Rahmens zu einigen. Wie ich schon früher betont habe, ist und bleibt es ist die gemeinsame Aufgabe – und ich denke: das gemeinsame Interesse – von Verlagen und Übersetzerverband, eine für beide Seiten gedeihliche Vergütungsregel abzuschließen. Die Urheberrechtsnovelle von 2002 wurde vom Gesetzgeber als ‚Stärkungsgesetz’ bezeichnet – diese Stärkung der Literaturübersetzenden hat bislang nicht stattgefunden. Ich glaube, das heutige Urteil bietet Chancen, dieses Gesetz endlich umzusetzen.”


Wichtig wird den Literaturübersetzern dabei sein, dass eine Vergütungsregel allen Genres der
literarischen Übersetzung zugute kommt. "Wert werden wir aber auch darauf legen, eine
Differenzierung der Vergütung nach Aufwand der Übersetzungen zu erreichen, wiederum quer
durch die Genres. Übersetzer schwieriger Werke der Weltliteratur mit kleiner Auflage sollen
letztlich nicht schlechter gestellt werden als Übersetzer eines weniger arbeitsaufwändigen
Unterhaltungsromans, der ungleich größere Chancen hat, zum Bestseller zu werden."