Nebenrechte in der Diskussion

Verwirrung um BGH-Urteil

8. Oktober 2009
Redaktion Börsenblatt
Das BGH-Urteil hat allgemeines Rätselraten ausgelöst. Wie ist das gemeint? Das fragen sich seit gestern Verleger und Übersetzer. Während die Regelungen für Normseitenhonorar und Beteilung im Großen und Ganzen klar und nachvollziehbar sind, bleibt das Urteil in Bezug auf die Verteilung der Nebenrechtserlöse nebulös.
Verwirrung gibt es vor allem über die vermeintliche 50 zu 50 Aufteilung der Lizenznettoerlöse, die dem Verlag nach Abzug der Vergütungen weiterer Rechteinhaber verbleiben. Während die Übersetzer die Regelung als »über das in der Branche bisher Übliche« hinausgehend begrüßten, fürchteten die Verlage ohne eigenes Taschenbuch, ihr Programm mit solch einer Regelung »nicht mehr finanzieren« zu können.

Tatsächlich aber hatten die Richter offenbar nur den Erlösanteil im Sinn, der »auf die Verwertung der Übersetzung entfällt«. Das BGH hat es also für notwendig und hilfreich befunden, das bislang als Ganzes betrachtete Lizenzpaket aufzuschnüren. Es wird somit einerseits das Recht betrachtet, das ein deutscher Verlag beim Originalverlag einkauft, um eine deutsche Ausgabe herauszubringen. Separat davon wird das Recht an der deutschen Übersetzung bewertet. Das bedeutet eine »noch nie getroffene Unterscheidung zwischen Autoren- und Übersetzeranteil«, so Dirk Stempel vom Hanser Verlag. Das Urteil macht das Verfahren im Hinblick auf die Nebenrechte also komplizierter, es bringt aber vermutlich nicht die in ersten Reaktionen angenommenen gravierenden finanziellen Veränderungen mit sich.

Der Nebenrechtsaspekt wurde bei der gestrigen Verkündung vom Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm im Gegensatz zu seinen ausführlicheren Ausführungen zu Garantiehonorar und Beteiligung lediglich mit einem Satz abgehandelt. Es bleibt also nur, auf die schriftliche Begründung in einigen Monaten zu warten.