Der Grund: Der Bildungsverlag Eins hat in dem Verfahren eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht). »Das heißt, dass die mit der Klage angegriffene Rabattstaffel des Schulbuchverlags so nicht mehr zum Einsatz kommen darf«, erläutert Birgit Menche, Preisbindungstreuhänderin des Sortiments, den Ausgang des Verfahrens: »Andernfalls droht eine Vertragsstrafe an das Sozialwerk«.
Mittlerweile hat der Bildungsverlag ein modifiziertes Konditionengefüge vorgelegt, das nach Angaben von Kyra Dreher, Geschäftsführerin des Sortimenter-Ausschusses, »nun sorgfältig zu prüfen ist«. Im Interview mit boersenblatt.net wertet sie den Ausgang des Musterverfahrens als "Teilerfolg" für den Buchhandel.
Der Bildungsverlag Eins bezog als Gegenseite ebenfalls Stellung: "Unsere Erklärung, wonach wir die bisherigen Konditionen nicht aufrecht erhalten und dafür jetzt transparentere und detaillierte Regelungen verwenden, haben wir abgegeben, obwohl keine richterliche Entscheidung darüber vorlag, dass unsere ehemaligen Konditionen dem Gesetz nicht entsprochen hätten«, so Wilmar Diepgrond, Geschäftsführer beim Bildungsverlag Eins.