Erst kürzlich hatte das Frankfurter Landgericht einen Befangenheitsantrag des Suhrkamp Verlags gegen die mit dem Umzugsstreit befasste Richterin abgelehnt. Diese hatte bei dem Verfahren, das klären sollte, ob der Umzugsbeschluss nach Berlin überhaupt gültig ist, Verständnis für die Position des Klägers Joachim Unseld zu erkennen gegeben. Nun hat Suhrkamp Beschwerde gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags beim Oberlandesgericht eingelegt.
Die Auseinandersetzung droht so, weiterhin ergebnislos zu bleiben. Unseld vermutet, dass die gerichtliche Auseinandersetzung mindestens so lange ausgedehnt werden soll, bis der Verlag schon in Berlin und das Archiv in Marbach ist, also Tatsachen geschaffen sind. Um dem vorzubeugen, erwägt er jetzt eine Unterlassungsklage.