Sitzungswoche: Verleger-Ausschuss

Urheberrecht: Kampf an mehreren Fronten

11. November 2009
Redaktion Börsenblatt
Ob Google Book Settlement, Internetpiraterie oder Schrankenregelungen – beim Urheberrecht brennt es an vielen Stellen zugleich. Der Börsenverein startet zahlreiche Aktivitäten, um das geistige Eigentum von Autoren und Verlagen zu sichern. Lesen Sie mehr über den Themenschwerpunkt am Nachmittag der VA-Sitzung.

Google Book Settlement:
Wie der revidierte Vorschlag für das Google Book Settlement aussehen wird, der am Freitag dem New Yorker Richter Denny Chin präsentiert wird, konnte Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang noch nicht sagen. Es sei aber nicht auszuschließen, dass der überarbeitete Vergleich Bücher europäischer Rechteinhaber ausnimmt. Damit würden auch die Einwendungen deutscher Rechteinhaber gegenstandslos. In Europa sei dann damit zu rechnen, dass die EU-Kommission ähnliche Regeln für die Digitalisierung (insbesondere von verwaisten Werken) formulieren wird wie Google in den USA. Um mehr Bücher für die europäische Digitale Bibliothek (Europeana) verfügbar zu machen, könnte die EU-Kommission eine Urheberrechtsänderung ins Spiel bringen, die den Urheberrechtsstatus dramatisch absenken würde. Für die Digitalisierung verwaister Werke strebt Sprang eine Lösung über die VG Wort an.

Piraterie:
Der Börsenverein bereitet derzeit Musterverfahren gegen One-Click-Hoster vor und will deren Betreiber auf dem Weg einstweiliger Verfügungen zur dauerhaften Entfernung illegal hochgeladener Titel zwingen. Um illegale Downloads von Verbrauchern einzudämmen, wolle man in Zusammenarbeit mit Interprovidern IP-Adressen ermitteln und Raubkopierer zunächst verwarnen, bevor man ein Abmahnverfahren in Gang setzt. Gesetzliche Internetsperren nach französischem und englischem Vorbild werde es in Deutschland mit der schwarz-gelben Koalition nicht geben, sagte Sprang.
Hubertus Schenkel, Geschäftsführer bei der Cornelsen Verlagsholding, beschlich ein "ungutes Gefühl, juristische Geschütze herauszuholen". Man solle eher über neue Geschäftsmodelle im Internet nachdenken. "Die Technik hebelt den Urheberrechtsschutz aus", gab Antje Kunstmann (Kunstmann Verlag) zu bedenken. Worauf Thomas Carl Schwoerer (Campus) davor warnte, sich auf juristisch-institutionelle Lösungen und die Parteipolitik zu fixieren: "Wir müssen den Dialog mit den Matadoren der Internetszene suchen".

Schrankenregelungen:
Zum Paragrafen 52 b UrhG läuft gerade das Verfahren des Ulmer Verlags gegen die ULB Darmstadt. Am 24. November will das OLG Frankfurt seine Entscheidung bekannt geben. Der Ulmer Verlag hatte im Berufungsverfahren dagegen geklagt, dass die Bibliothek Studenten an Leseterminals den Ausdruck digitalisierter Lehrbücher erlaubt. Zudem sei die Rechtmäßigkeit der vorherigen Digitalisierung zweifelhaft.
In einem weiteren Rechtsstreit um die Nutzung digitalisierter Bücher in Intranets (Paragraf 52 a UrhG) soll das Gericht klären, welche Vergütung pro genutzte Seite gezahlt werden soll.