Übersetzer

Begründung zum Urteil

12. November 2009
Redaktion Börsenblatt
Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Begründung zu seinem am 7. Oktober verkündeten Urteil zum Übersetzerhonorar an die streitenden Parteien verschickt.
Das umfangreiche Schriftstück liefere "klare Maßstäbe", sagte Hinrich Schmidt-Henkel, Vorsitzender des Übersetzerverbands. Die Argumentation sei in sich schlüssig. Rechtsanwalt Richard Hahn, der die Verlagsinteressen vertreten hat, sprach hingegen von "Höhen und Tiefen". Einerseits lege das Urteil eine Grundstruktur fest, die viel Raum für Abweichungen im Einzelfall lasse. Nachteilig sei, dass die Verteilung der Nebenrechtserlöse nach wie vor unklar bleibe. Schmidt-Henkel wies einmal mehr darauf hin, dass es Aufgabe der Verleger und Übersetzer selbst sei, gemeinsame Vergütungsregeln zu finden. "Das wird uns gelingen", sagte er optimistisch.
Die Richter hatten über fünf Klagen, alle gegen Random House, entschieden. Sie legten fest, dass den Übersetzern grundsätzlich ein Garantiehonorar zustehe, darüber hinaus eine Beteiligung ab dem 5 000. Exemplar. Sämtliche Fälle wurden jetzt an das zuständige Oberlandesgericht München zurückverwiesen. Dieses wird voraussichtlich im kommenden Frühjahr entscheiden.