Insolvenzverschleppung

Strafantrag gegen Peter Naacher

12. November 2009
Redaktion Börsenblatt
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gestern vor dem Landgericht ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung wegen Verstößen gegen das GmbH-Gesetz gegen den Buchhändler Peter Naacher (70) beantragt.  Das meldet die "Rhein-Main-Zeitung".
Der frühere Besitzer von mehreren über das Frankfurter Stadtgebiet verteilten Buchhandlungen hatte 2006 überraschend aufgegeben, seinen Firmensitz nach Berlin verlegt und die Läden und Lager in Frankfurt geschlossen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sei Naacher bereits anderthalb Jahre vor der Insolvenzanmeldung nicht mehr zahlungsfähig gewesen. Es lägen daher Insolvenzverschleppung und Verletzung der Buchführungspflicht vor.