"Das Zustandekommen einer vernünftigen Branchenregel für die Vergütung literarischer Übersetzer ist nicht an den Verlagen gescheitert", sagte Joerg Pfuhl von Random House, der Sprecher der Verhandlungsgruppe Übersetzerhonorare, „es ist vielmehr die Hauptversammlung des Übersetzerverbandes gewesen, die dem in jahrelangen Verhandlungen beider Seiten erarbeiten so genannten Berliner Vergütungsmodell Anfang dieses Jahres die Zustimmung verweigert hat.“
Die Verlage betrachten die Karlsruher Regelung zur Verteilung der Nebenrechtserlöse mehrheitlich als unklar. Zudem wollen sie die Entscheidung des Oberlandesgerichts München abwarten, auf das der BGH zurückverwiesen hat. Mit den Urteilen des OLG in den fünf Klagefällen wird im Frühjahr des kommenden Jahres gerechnet.