Preisbindung

Richter folgen Klage gegen Schulbuchausschreibung

2. Dezember 2009
Redaktion Börsenblatt
Das Landgericht Wuppertal hat Buchhändlern Koppelungsgeschäfte mit unzulässig verbilligten Lehrerprüfstücken untersagt. Es gab damit einer Musterklage von Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels statt.
Die Stadt Wuppertal hatte bei der Schulbuchausschrei­bung einem Buchhändler den Zuschlag erteilt, der das Angebot regulärer Schulbücher mit Lehrerprüfstücken gekoppelt hatte, die weit unter Einstand verkauft werden sollten. Dadurch sei der feste Ladenpreis für alle Bücher unterlaufen worden, so das Gericht. Prüfstücke dürfen mit einem Rabatt von maximal 25 Prozent beim Verlag bestellt werden. Wallenfels sagte, man könne künftig Kommunen mit Hinweis auf das Urteil wegen ihrer gesetzwidrigen Vergabepraxis rügen.