Bundesverfassungsgericht
Datenschutz versus Urheberrechtsschutz
15. Dezember 2009
In Karlsruhe findet heute die mündliche Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung statt. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang ist als Sachverständiger geladen und wird vor dem Bundesverfassungsgericht die Interessen der Urheber vertreten.
Die Kommentare sind nur für registrierte Benutzer sichtbar. Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich, wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben.