Die Interessen der Urheber formulierten Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang und Jan Florian Drücke vom Bundesverband Musikindustrie. Sie hoben in ihren mündlichen Stellungnahmen hervor, dass der Urheberrechtsschutz im Internet ohne die Kenntnis von Bestandsdaten (Kundenadresse) nicht durchsetzbar sei. Das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müsse mit dem Recht des geistigen Eigentums im Gleichgewicht stehen.
Während die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung gemäß Paragraf 113 a Telekommunikationsgesetz (TKG) für angemessen und verfassungskonform hält, kritisierten die Beschwerdeführer das Gesetz als Einstieg in einen Überwachungsstaat, der grenzenlos Daten sammle und die Bevölkerung unter Generalverdacht stelle. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie geladene IT-Experten warnten vor den Gefahren, die die staatliche Sammlung von Daten berge. Nicht nur Grundrechte würden ausgehöhlt die Daten böten auch der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus Zugriffsmöglichkeiten.