In ihrem Geschäftsbericht griff Kyra Dreher, Geschäftsführerin des Sortimenter-Ausschusses, nochmals die gemeinsamen Empfehlungen von Sortimentern und Verlegern zum Paragrafen 6.1 Buchpreisbindungsgesetz auf. Diese seien zwar hinter den Erwartungen des Sortiments zurückgeblieben. Gleichwohl sei es aber ein „schöner Erfolg“, dass bei der Neuauflage des Kommentars zum Preisbindungsgesetz die spezifischen Leistungen der Buchhändler aufgeführt würden.
Zudem arbeiteten die Sortimenter derzeit auf EU-Ebene daran, die Vergaberichtlinien im Schulbuchgeschäft zu modifizieren. „Es geht bei diesem Thema gerade ein Fenster auf“, so Dreher - und man wolle den Missstand ausräumen.
Ebenfalls innerhalb Europas werde über einen reduzierten Steuersatz für E-Books diskutiert. Bei der European Booksellers Federation, in der Dreher die Interessen der deutschen Buchhandlungen vertritt, sei das Thema intensiv und kontrovers behandelt worden. Luxemburg und Frankreich seien in dieser Frage eigenmächtig vorgegangen und hätten entgegen der geltenden EU-Regelung den Mehrwertsteuersatz auch für E-Books reduziert. Das sei grundsätzlich zu begrüßen, sagte Dreher, führe aber faktisch zu massiven Wettbewerbsverzerrungen. Etwa deswegen, weil Amazon seinen Firmensitz in Luxemburg (Besteuerung: drei Prozent) habe.
Auf dem Tisch liegt auch immer noch die Bewertung körperlicher Lagerbestände mit dem Merkblatt zur Inventur im Buchhandel, das im Januar 2010 formell von der Oberfinanzdirektion Frankfurt aufgehoben worden war. Es zeichne sich die Tendenz ab, dass alles beim alten bleiben könne. Schriftlich liege jedoch noch nichts vor. Zuständig sei nun das Bayerische Finanzministerium in München. Das Merkblatt hatte zwar keine Rechtsverbindlichkeit, sondern diente als Auslegungshilfe.
Aus dem Sortiment kam der Wunsch, dass auch Buchhändler an Skoobe partizipieren können sollten. Sambeth erwähnte die Option, einen Link einzubauen, der auf den Buchhandel verlinke – wo dann das Buch gekauft werden könne. Dies sei allerdings bei Apple derzeit nicht möglich. Man arbeitet jedoch auch an einer Android-Anwendung.