AGB

Änderungen im Muster

23. Mai 2012
Redaktion Börsenblatt
Paragraf 1 Satz 1 der Mus­ter-AGB hat sich geändert. Nach Angaben der Rechtsabteilung des Börsenvereins wird nun empfohlen, die AGB nicht mehr auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden für anwendbar zu erklären.

Buchhändler und Verlage, die eine entsprechende Klausel zum Geltungsbereich benutzen, sollten diese Änderung baldmöglichst umsetzen, um sich vor etwaigen Abmahnungen zu schützen.

Das neue Muster ist abrufbar unter boersenverein.de oder kann unter rechtsabteilung@boev.de angefordert werden.