Urteil

VG Wort: Verlage dürfen nicht beteiligt werden

29. Mai 2012
Redaktion Börsenblatt
Das Landgericht München I hat am vergangenen Donnerstag in einem Einzelfall entschieden, dass die Beteiligung von Verlagen an den Auszahlungen der VG Wort nicht zulässig ist.
Die VG Wort will gegen diese Entscheidung Berufung einlegen. "Die Entscheidung des Landgerichts München stellt die gemeinsame Wahrnehmung von Rechten von Autoren und Verlagen innerhalb der VG Wort in Frage, wie sie seit Jahrzehnten praktiziert, von Autoren und Verlagen gemeinsam getragen und durch das geltende Recht ermöglicht wird", so die Verwertungsgesellschaft.