1. Nur ein geringer Teil der Börsenvereinsmitglieder nimmt an den Versammlungen im Rahmen der Buchtage Berlin persönlich teil. Besonders für kleinere Mitgliedsunternehmen wie inhabergeführte Sortimentsbuchhandlungen stellt die Teilnahme eine nicht bzw. nur unter erheblichen wirtschaftlichen Einbußen zu realisierende Belastung dar.
2. Die Hilfskonstruktion der Stimmübertragung ersetzt die Möglichkeit der Briefwahl nicht. Das im Vergleich zur einfachen Stimmabgabe per Brief kompliziertere Prozedere der Stimmübertragung erfordert im Vorfeld einen erheblichen Identifikations- und Zuordnungsaufwand, um Stimmen satzungsgemäß zu verteilen.
3. Mit der Briefwahl hat eine ungleich größere Anzahl von Verbandsmitgliedern die Möglichkeit, den Kolleginnen und Kollegen, die sich ehrenamtlich im Verband engagieren (wollen), ihr Vertrauen auszusprechen. Die Einflussnahme bei allen Personalwahlen ist ein Grundrecht der Mitglieder des Börsenvereins. Wir sollten den Mut haben, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass es problemlos in Anspruch genommen werden kann: Nicht zuletzt dies macht eine Mitgliedschaft im Verband attraktiv."
Wie der AkS weiter ausführt müssten wichtige personelle Entscheidungen auf eine breite Basis gestellt werden. Analog zur Vorstandswahl des Börsenvereins seien Wahlen der Fachausschüsse via Briefwahl nur folgerichtig. Die Antragsteller aus dem Arbeitskreis unabhängiger Sortimente (AkS) fordern ihre Mitglieder auf, für die Satzungsänderung zu stimmen oder von ihrem Recht der Stimmvertretung Gebrauch zu machen.