Kostenpflichtige Angebote im Netz sollen für Verbraucher transparenter werden – und der Verkauf sicherer. Die Folge: Ab August sind im Internet geschlossene Verträge nur dann wirksam, wenn Verbraucher einen optisch deutlich hervorgehobenen Hinweis-Button anklicken und den Kauf bestätigen. Dieser Button (Beispiel: siehe Bild) muss mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich beschriftet sein.
Damit einher geht eine zweite wichtige Grundregel für Shop-Betreiber: Sie müssen Verbraucher auf die wesentlichen Informationen zu einem Vertrag in hervorgehobener und klar verständlicher Weise aufmerksam machen – unmittelbar bevor ein Kunde seine Bestellung absendet.
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins informiert über Details und gibt Tipps in einem neuen Merkblatt (Download für Mitglieder unter „Mein Börsenverein“).