Steuern sparen wie Amazon & Co.

Mehr Netto vom Brutto

29. November 2012
von Börsenblatt
In Großbritannien machen unabhängige Buchhändler seit kurzem mit einer neuen Kampagne auf sich aufmerksam – mit dem Slogan „We pay our tax“ informieren sie ihre Kunden, die Botschaft ist zeitlich perfekt positioniert: Wie es Amazon & Co. gelingt, Steuerzahlungen ganz legal auf ein Minimum zu drücken, ist derzeit landesweit Thema.
Unter Beobachtung steht dabei – neben Firmen wie Google und Starbucks – vor allem Amazon. Schon Anfang November musste sich das Unternehmen (mit anderen) einem Ausschuss der Regierung stellen. Welche Details dort besprochen wurden, ist spätestens seit Wochenbeginn klar: seitdem der Ausschuss ein Dokument öffentlich machte, in dem Amazon ein paar Daten preisgibt.

 

Amazon zum Rapport!

Andrew Cecil, Director EU Public Policy bei Amazon und Unterzeichner des Dokuments, nennt Fakten: Demnach hat Amazon 2011 in Großbritannien netto insgesamt 2,9 Milliarden Pfund umgesetzt – und Mehrwertsteuern in Höhe 416 Millionen Pfund an den Staat abgeführt (etwa zwölf Prozent des Bruttoumsatzes).

Unternehmenssteuern weiß Amazon indessen klug zu vermeiden. Der BBC zufolge gab Cecil vor dem Ausschuss zu, das der Konzern auf seinen Europaumsatz von 9,1 Milliarden Euro im Jahr 2011 acht Millionen Euro an Steuern zahlte – als Gewinn nach Steuern weise die Bilanz 20 Millionen Euro aus. Großbritannien bekam, laut „Guardian“ von den Steuermillionen nicht einen Cent. 

Amazon bündelt seine Geldströme in Luxemburg – ob aus Großbritannien, Frankreich, Deutschland (etc.). Dort hat der Konzern seine Europazentrale. „Unser Bürohaus in Luxemburg, im historischen Stadtteil Grund, bietet für die Mitarbeiter eine angenehme Büroatmosphäre mitten im Zentrum der Hauptstadt“, schwärmt Amazon. Wie die Tageszeitung „Luxemburger Wort“ berichtet, wurde gerade ein zweites Gebäude eingeweiht, in Clausen. Das Europageschäft boomt offenbar, Amazon hat jede Menge zu tun: „Der Internetkonzern will seine Mitarbeiterzahl von 450 auf 600 Mitarbeiter erhöhen“, schreibt die Zeitung.

Das Klima ist günstig

Das Klima in Luxemburg ist für international aktive Unternehmen bekanntermaßen besonders günstig, schon seit Jahren. Und die Regierung achtet sehr wohl darauf, dass das auch so bleibt: Sie wirbt sogar recht offensiv mit Steuervorteilen.

Diesen Reizen erliegen viele, nicht nur Amazon. Apple hat sich mit seinem Europageschäft in Luxemburg ebenfalls angesiedelt, genau wie zum Beispiel Barnes and Noble, eBay, Netflix, Innova, Pay Pal, Rakuten (u.a. Kobo) und Skype.

Wer komplett oder nur teilweise via Luxemburg abrechnet, und wie die Steuerpraxis im Detail aussieht, bleibt oft Geheimsache – um die dann Mutmaßungen kreisen. Fest steht: Dass ein Unternehmen seinen Sitz in Luxemburg hat, bedeutet noch nicht, dass es in den einzelnen Ländern, wo es seine  Umsätze letztlich macht, null Unternehmenssteuern zahlt.

Beispiel Springer Science + Business Media. Auf Anfrage von boersenblatt.net heißt es: „Springer zahlt Unternehmenssteuern vorwiegend in all den Ländern, in denen der Verlag operative Geschäftseinheiten hat, wie zum Beispiel in Deutschland, in den Niederlanden und den USA. In Luxemburg dagegen sind lediglich Holdinggesellschaften von Springer Science+Business Media ansässig, daher fällt dort nur ein vernachlässigbar geringer Teil unserer Unternehmenssteuern an.“

Frankreich fordert

Zurück zu Amazon – und nach Frankreich: Während in Großbritannien noch die Ausschüsse tagen, will die französische Regierung jetzt selbst Fakten schaffen, möglicherweise auch andere. Im Anhang zum Quartalsbericht vom 26. Oktober 2012 beschreibt Amazon kurz die Lage, macht aber zugleich deutlich, dass man bezüglich Frankreich nicht nachgeben wolle. Die Forderung dort: Amazon soll Unternehmenssteuern in Höhe von 252 Millionen US-Dollar nachzahlen (ca. 198 Millionen Euro).

E-Books, Margen, Mehrwertsteuer

In der Kritik steht Amazon aber nicht nur im Allgemeinen, sondern auch im Besonderen: in puncto E-Book-Geschäft und Mehrwertsteuer. Die Stimmen, die über eine wettbewerbsverzerrende Rechtslage klagen, häufen sich, seitdem Frankreich und vor allem Luxemburg ihre Steuersätze zu Jahresbeginn nach unten korrigierten. Doch der Reihe nach. 

Die Europäische Kommission wartet seit Monaten auf eine Reaktion aus Luxemburg und Frankreich, der Erfolg ist mäßig. Aus keinem der beiden Länder gibt es bislang Signale bei der Betrachtung der Mehrwertsteuer auf EU-Kurs einzulenken – trotz Ultimatum vom 24. Oktober. An diesem Tag hatte die Kommission die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren in Gang gebracht: Sie gab Luxemburg und Frankreich 30 Tage Zeit, um ihre Rechtsvorschriften in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen – was nicht geschah. Nun könne man den Fall an den Europäischen Gerichtshof verweisen, heißt es aus Brüssel. Ob es so weit kommt? Unklar.

Und wieder: Standortvorteil Luxemburg

Im Kern geht es bei dem Tauziehen der EU mit ihren Mitgliedsstaaten um eine einfache, aber brisante Frage: Was sind E-Books? Sind sie steuerrechtlich (a) als Bücher zu betrachten oder (b) als elektronisch erbrachte Dienstleistungen? Frankreich und Luxemburg sagen (a), die Kommission (b). Mit der Folge, dass es innerhalb der EU zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen kommt: Einige Unternehmen können ganz legal ihre Margen aufbessern oder sind zumindest in der Lage, aggressives Preismarketing zu betreiben – während andere zusehen müssen. Dabei ist der Trick recht simpel. Er besteht einzig und allein darin, Privatleuten E-Books von einem Ort aus zu verkaufen, an dem für sie ein niedriger Mehrwertsteuersatz gilt – Luxemburg empfiehlt sich dazu von jeher besonders (siehe oben).


Amazon verkauft von dort seine digitalen Inhalte und gehört wohl zu den großen Profiteuren der Mehrwertsteuersenkung vom Januar 2012. Luxemburg hatte diese Reduzierung von 15 auf drei Prozent kurzfristig beschlossen und umgesetzt – obwohl die EU längst darauf bestand, E-Books einheitlich zum vollen Mehrwertsteuersatz anzubieten. „Das riecht schon sehr nach einem starken Lobby-Einfluss“, meint Readbox-Geschäftsführer Ralf Biesemeier; wer sich in der Branche umhört, weiß, dass er mit seiner Meinung nicht alleine dasteht.

Die Rechtslage für Unternehmen mit Firmensitz in Luxemburg sieht so aus: Seit Januar gewinnen sie bei jedem E-Book-Verkauf an Privatkunden gegenüber Händlern in anderen Ländern ganz legal ein hübschen Margenvorsprung – bezogen auf deutsche Händler immerhin 16 Prozent.  Diese Lücke schließt sich erst am 1. Januar 2015. Dann stellt die EU (übrigens rund sechs Jahre, nachdem man sich grundsätzlich darauf verständigt hatte) auf das sogenannte Empfängerlandprinzip um – der Unternehmenssitz spielt als Ort der Leistung für die Berechnung der Mehrwertsteuer keine Rolle mehr.

Verlage können auf diesen Augenblick offenbar besser warten als manche Wettbewerber. Im Endeffekt sei die Situation für sie doch vorteilhaft, rechnet etwa Ralf Biesemeier vor. „Denn der Netto-Verkaufspreis, auf dessen Basis sich die Verlagsvergütungen und auch der Shop-Rabatt berechnen, ist bei Amazon und Apple höher als beispielsweise bei Thalia oder Weltbild, eben weil hier nur ein wesentlich geringerer Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden muss.“

„Die Leser subventionieren Amazon mit 16 Prozent.“

Weltbild-Chef Carel Halff kennt solche Rechnungen. Und er ist einer der wenigen, die ihrem Unmut über die aktuelle, verzwickte Rechtslage freimütig Luft machen, wenn sich die richtige Gelegenheit bietet. Ob auf der Frankfurter Buchmesse, beim Deutschen Handelskongress vergangene Woche in Berlin oder zwischendurch: Halff hält nicht hinterm Berg.

Seine Argumentation: „Wir brauchen eine Diskussion um faire Preise und müssen als Gesellschaft darüber sprechen, wie wir mit dem Kulturgut Buch umgehen wollen.“ Im E-Book-Markt gebe es „massive Standortnachteile für deutsche Anbieter und echte Wettbewerbsverzerrungen“,  kritisiert er; manche Anbieter behandelten Bücher und E-Books als „reines Kundenakquirierungs- und Bindungsinstrument“.
Stellvertretend nennt er in diesem Kontext Amazon – und klagt über den Mehrwertsteuer-Coup mit Luxemburg. Halffs Fazit: „Die Leser subventionieren Amazon mit 16 Prozent.“ Um das abzustellen, sei in Europa ein politischer Rahmen nötig, „der einen betriebswirtschaftlich angemessenen Wettbewerb auch im Internet gewährleistet“.

Klarer Fall, schwierige Sache

Beim Bundesfinanzministerium (BMF) dürften  Halff und alle, die denken wie er, damit auf offene Ohren stoßen – wenn das Gestaltungsinteresse von Minister Wolfgang Schäuble derzeit möglicherweise eher gering ist.

Die Webplattform carta.info hatte bereits 2010 in Berlin nachgehakt, welche Position man in dieser Sache bezieht. „Aus Sicht der Bundesregierung besteht in diesem Bereich derzeit kein Anlass, eine Änderung des Mehrwertsteuerrechts anzustreben“, hieß es damals – 2015 ändere sich das Verfahren ohnehin. Nach BMF-Auskunft sieht man das auch heute noch so; von Berlin ist da auf die Schnelle also wenig zu erwarten.

Interessanterweise ist das Ministerium, wenn es ums große Ganze im weltweiten E-Commerce und um Firmensteuern geht, durchaus aktiv. Wolfgang Schäuble würde den steuerlich motivierten Geld- und Gewinntransfer von Amazon, Apple, Google & Co. lieber heute als morgen in neue Bahnen lenken: Anfang des Monats, während des Treffens der G20 in Mexiko, veröffentlichte er mit seinem britischen Amtskollegen George Osborne eine Erklärung zur „internationalen Zusammenarbeit bei der Stärkung internationaler Standards für die Unternehmensbesteuerung“, überzeugte weitere Länder davon und holte auch die OECD mit an Bord. Um handlungsfähig zu werden. Irgendwann.