Von der Abberufung als Geschäftsführer ist zunächst nur Unseld-Berkéwicz betroffen; abberufen werden sollen dem Beschluss zufolge aber auch die Geschäftsführer Thomas Sparr und Jonathan Landgrebe. Es ist damit zu rechnen, dass die Suhrkampspitze in die Berufung gehen wird. Der Hamburger Medienunternehmer Hans Barlach, der mit seiner Medienholding AG Winterthur 39 Prozent der Anteile an Suhrkamp hält, hatte im September 2011 beim Berliner Landgericht Klage wegen Überschreitung der Kompetzenzen und Veruntreuung von Geldern gegen die Suhrkamp-Geschäftsleitung eingereicht.
Außerdem wurde die Geschäftsführung verpflichtet, 282.500 Euro Schadenersatz an den Suhrkamp Verlag zu zahlen. Gegenstand des Rechtsstreits sind Auseinandersetzungen um die Anmietung, Ausstattung und Nutzung im Privathaus von Ulla Unseld-Berkéwicz. Vermieterin ist eine BGB-Gesellschaft, deren Gesellschafter Unseld-Berkéwicz und ihr Bruder sind.
Am Mittwoch vergangener Woche hatte der Minderheitsgesellschafter Barlach vor dem Frankfurter Landgericht die Auflösung der gesamten Gesellschaft beantragt. Zuvor hatten die zerstrittenen Gesellschafter den Ausschluss der jeweils anderen Partei gefordert.
Die beiden aktuellen Urteile des Berliner Landgerichts können Sie hier abrufen.