Preisbindung

Börsenverein: Deutsche E-Books haben feste Preise

14. Dezember 2012
Redaktion Börsenblatt
Die Einigung im Kartellrechtsverfahren der EU-Kommission gegen mehrere europäische Verlage, nach der Online-Händlern in den nächsten zwei Jahren erlaubt wird, den Verkaufspreis für E-Books selbst festzulegen, betrifft nur Länder ohne gesetzliche Buchpreisregelung, betont der Börsenverein. Für Deutschland gelte diese Einigung nicht.
"In Deutschland ist die Preisbindung für Bücher seit 2002 gesetzlich geregelt", heißt es in einer Mitteilung des Börsenvereins. Sie gelte für gedruckte Bücher und auch für E-Books. "Die Einigung im Kartellrechtsverfahren der EU-Kommission gegen mehrere europäische Verlage, nach der Online-Händlern in den nächsten zwei Jahren erlaubt wird, den Verkaufspreis für E-Books selbst festzulegen, betrifft nur Länder ohne gesetzliche Buchpreisregelung", so der Börsenverein. Für Deutschland oder beispielsweise Frankreich gelte diese Einigung nicht. "Die deutschen Verlage legen nach dem Gesetz den Verkaufspreis von E-Books weiterhin selbst fest."
 
"Auch im E-Book-Bereich ist die Buchpreisbindung unverzichtbar für eine flächendeckende Versorgung durch Buchhandlungen und für ein vielfältiges Verlagsangebot", sagt Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. "Wir begrüßen, dass die Entscheidung der EU-Kommission die Geltung nationaler Preisbindungsgesetze unberührt lässt."
 
Nach der gesetzlichen Regelung der Buchpreisbindung müssen Verlage einen Preis für das gedruckte Buch und einen eigenen Preis für das E-Book festlegen.
 
Überblick über die Buchpreisbindung und Mehrwertsteuersätze in Europa