Inventur
Für die Wirtschaftsjahre ab 1. Januar 2012 gelten neue Regeln bei der Inventur. Oder, etwas formeller: neue Regeln für die körperliche Bestandsaufnahme der Lagerbestände im Sortimentsbuchhandel und ihre Bewertung in der Steuerbilanz.
Der Sortimenter-Ausschuss (SoA) hat, wie berichtet, rund zwei Jahre um die Richtlinie gekämpft – mit dem Fazit: Der pauschale Abschlagsatz in Höhe von 60 Prozent auf den Ladenverkaufspreis (netto ohne Umsatzsteuer) konnte erhalten und die sogenannte verpflichtende Einzelbewertung verhindert werden. Das Pauschalverfahren bezieht sich ausschließlich auf Bücher und Hörbücher.
Details dazu bietet der SoA zum
Download.
MinijobberMinijobber dürfen mehr verdienen – steuerfrei. Ihre Verdienstgrenze steigt auf 450 Euro monatlich. Von der Rentenversicherung sind Minijobber allerdings nicht automatisch befreit. Hier gilt: Wer sich befreien lassen will, muss einen Antrag stellen. Arbeitgeber zahlen pauschal 15 Prozent in die gesetzliche Rentenkasse ein, die Arbeitnehmer zusätzlich 3,9 Prozent (eine freiwillige Erhöhung ist möglich).
Büchersendung Gedrucktes per Büchersendung zu verschicken, kostet künftig mehr. Die Tarifvarianten "Standard" (bis 20 Gramm) und "Kompakt" (bis 50 Gramm) fallen weg, die Varianten "Groß" und "Maxi" sind gut 17 Prozent teurer als vor dem Jahreswechsel.
Welche Tarife es noch gibt:
- "Groß" für Sendungen bis 500 Gramm – sie kosten ab Januar 2013 1,00 Euro (bisher: 0,85 Euro), und
- "Maxi" für Sendungen bis 1000 Gramm – in diesem Tarif werden pro Versand 1,65 Euro fällig (bisher: 1,40 Euro).
Büchersendungen bis 20 Gramm können ab 2013 auch ohne speziellen Aufdruck als Standardbrief verschickt werden.
Rundfunkbeitrag
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) sattelt um, erhebt statt Rundfunkgebühren jetzt einen Rundfunkbeitrag (siehe www.rundfunkbeitrag.de; dort gibt es auch einen Beitragsrechner.) Dieser Beitrag berechnet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Das Wichtigste im Schnelldurchlauf:
- Die GEZ gibt insgesamt zehn Beitragsstaffeln vor. Der volle Rundfunkbeitrag (monatlich 17,98 Euro) wird erst fällig, sobald ein Unternehmen mehr als acht Mitarbeiter hat. Kleinere Betriebe zahlen in der Regel 5,99 Euro pro Monat, Firmen mit 20 bis 49 Mitarbeitern 35,96 Euro; zwischen 50 und 249 Mitarbeiter sind 89,90 Euro fällig (jeweils monatlich).
- Als Mitarbeiter gelten dabei nur sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) werden nicht erfasst – und Leiharbeiter lediglich bei der verleihenden Firma.
- Knifflig wird es für Buchhändler, die in ihrem Laden einen Shop-in-Shop eingerichtet haben: Sofern er einen anderen Inhaber hat, betrachtet ihn die GEZ möglicherweise als eigene Betriebsstätte.
- Was den unternehmenseigenen Kfz-Park angeht: Pro Betriebsstätte ist ein Fahrzeug frei; jedes weitere kostet monatlich 5,99 Euro.
- Freiberufler, die zu Hause arbeiten, sind beitragsfrei, wenn sie bereits privat zahlen.
Weitere Neuerungen – kurz notiert
- Elektronische Steuererklärung / E-Bilanz: elsteronline.de fordert künftig ein Zertifikat (gilt u.a. für Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldung); die Übergangsfrist endet am 31. August 2013.
- Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,7 Prozent – auf 18,9 Prozent.
- Die Pflegeversicherung wird teurer; der Beitrag steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent; Kinderlose zahlen 2,3 Prozent.
- Die Künstlersozialabgabe steigt von 3,9 auf 4,1 Prozent.
- Für die Insolvenzgeldumlage der Arbeitgeber gilt: Der Umlagesatz erhöht sich von 0,04 Prozent auf 0,15 Prozent.
- Versicherungen machen seit dem 21. Dezember 2012 keinen Unterschied mehr zwischen Frauen und Männern; sie haben auf Unisex-Tarife umgestellt – bei Neuverträgen.