Douglas Holding: Ausschluss der Minderheitsaktionäre

Barabfindung für Squeeze-Out festgelegt

15. März 2013
Redaktion Börsenblatt
Die Beauty Holding Three AG − inzwischen Beauty Holding Two AG − hatte am 15. Januar den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung (Squeeze-Out) eingeleitet, um sämtliche Anteile an der Douglas Holding zu erwerben. Jetzt wurde die Höhe der Barabfindung auf 37,64 Euro pro Aktie festgelegt. Das Squeeze-Out soll auf der Hauptversammlung im Mai beschlossen werden.
Die Beauty Holding Three AG wurde inzwischen auf die Beauty Holding Two AG verschmolzen – diese hält aktuell 96,17 Prozent der Anteile der Douglas Holding. Die Beauty Holding Two AG ist eine Holdinggesellschaft, die indirekt durch von Advent International beratene Fonds und die Familie Kreke gehalten wird. 

Die Beauty Holding Two AG hat der Pressemitteilung zufolge die Douglas Holding heute darüber informiert, dass man auf der nächsten Hauptversammlung die Übertragung aller Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Beauty Holding Two AG als Hauptaktionärin im Wege eines Squeeze-Out  beschließen will. Die Höhe der Barabfindung wurde auf 37,64 Euro pro Stückaktie festgelegt. Dies entsprech dem Drei-Monats-Durchschnittskurs der Douglas-Holding-Aktie vor Bekanntgabe des Verlangens am 15. Januar 2013. Die Hauptversammlung der Douglas Holding wird voraussichtlich am 28. Mai 2013 stattfinden.

Am 31. Oktober 2012 hatte die Beauty Holding Three AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot publiziert. Aufgrund des Überschreitens der 95-Prozent-Schwelle ist ein Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre und der Rückzug der Douglas Holding AG von der Börse möglich. Allen Aktionären, so die Beauty Holding, die das Übernahmeangebot noch nicht angenommen haben, wird eine letzte Nachfrist bis 20. März (24 Uhr) gewährt, um ihre Aktien zum Preis von 38 Euro pro Stück in bar anzudienen.