eBuch erwirkt Beschluss des Landgerichts Berlin

Weltbild soll Ordnungsgeld wegen unzulässiger Werbung zahlen

22. März 2013
Redaktion Börsenblatt
Die buchhändlerische Genossenschaft eBuch hat beim Landgericht Berlin Ende 2011 eine einstweilige Verfügung gegen Weltbild wegen unzulässiger Werbung mit dem Begriff "Originalausgabe" erwirkt. Wegen Verstoßes gegen diese EV hat das Gericht jetzt gegen Weltbild ein Ordnungsgeld in Höhe von 12.000 Euro verhängt.   

Weltbild habe im Katalog zwar jeweils die Ausstattung der angebotenen Ausgabe angegeben, "vereitelt aber den nach der Unterlassungsverpflichtung gebotenen klaren unmittelbaren Preisvergleich zwischen der Originalausgabe und der von der Schuldnerin angebotenen Ausgabe, weil sie offen lässt, welche Ausstattung die 'Originalausgabe' hat", begründet das Landgericht Berlin seine Beschluss vom 8. März. Insbesondere bleibe offen, ob es sich bei der Originalausgabe um eine gebundene Ausgabe oder um eine Taschenbuchausgabe handelt.

Das Urteil hat die von der eBuch in Preisbindungs- und Wettbewerbsverstößen präferierte Berliner Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt erstritten.