Douglas Holding: Ad-hoc-Mitteilung zum Squeeze-Out

Barabfindung erhöht

24. Mai 2013
Redaktion Börsenblatt
Die Beauty Holding Two GmbH hat der Douglas Holding heute mitgeteilt, dass sie beschlossen hat, die Barabfindung für das Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der Douglas Holding zu erhöhen − von 37,64 auf 38 Euro je Aktie. Ein entsprechender Antrag soll auf der Hauptversammlung am 28. Mai gestellt werden.
Per Ad-hoc-Mitteilung am 15. März 2013 hatte die Douglas Holding AG bekannt gemacht, dass die Beauty Holding Two AG (heute: Beauty Holding Two GmbH) die Barabfindung für den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG auf 37,64 Euro je Aktie der Douglas Holding AG festgelegt hatte.

Wie die Beauty Holding Two GmbH nun heute der Douglas Holding AG mitgeteilt hat, habe man sich "aufgrund einer nach Abschluss der Bewertungsarbeiten eingetretenen Verringerung des Basiszinssatzes" entschlossen, die Barabfindung auf 38 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Douglas Holding AG zu erhöhen.

Ein entsprechender Antrag soll auf der am 28. Mai 2013 stattfindenden Hauptversammlung gestellt werden, heißt es in der Mitteilung.

Am 31. Oktober 2012 hatte die damalige Beauty Holding Three AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot publiziert. Weil die Beauty Holding mehr als 95-Prozent der Anteile hält, ist ein Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre und der Rückzug der Douglas Holding AG von der Börse möglich.