Eine weitere Auflage des Gerichts bezieht sich auf die Verträge mit den ebenfalls den großen Buchverlagen in den USA (außer Random House): Um Absprachen zu verhindern, wird es Apple untersagt, Verträge mit ihnen zu unterzeichnen, die preiswirksam sind (bzgl. Aktionen, Rabatte etc.) – und das für mindestens zwei Jahre. Das Gericht lockert diese Regelung erst peu á peu, führt eine Art Staffel ein: Mit Blick auf Hachette muss Apple 24 Monate aussetzen, bei Harper Collins 30 Monate, bei Simon & Schuster 36 Monate, bei Penguin 42 und bei Macmillan 48 Monate.
In-App-Verkäufe bleiben außen vor
Damit sich Apple strikt an die Regeln hält, stellt Denise Cote das Unternehmen zudem unter Beobachtung. Apple muss einen externen Prüfer akzeptieren – ebenfalls für zwei Jahre. In einem Punkt zumindest lässt sie Apple jedoch freie Hand: Links zu anderen Shops, eingebettet in Apps (sogenannte In-App-Verkäufe), kann das Unternehmen Anbietern weiterhin untersagen.
Inwieweit das Machtwort der Richterin endgültig ist, bleibt indessen offen. Laut einem Bericht von All Things D, einer zu Dow Jones & Company gehörenden Newssite, will sich Apple gegen die Eingriffe wehren. Der Konzern habe nicht in die Preisgestaltung der Verlage eingeriffen, wird ein Konzernsprecher zitiert - sei somit unschuldig. Man werde gegen das Urteil Rechtsmitteln einlegen, per einstweiliger Verfügung.