Prozess um E-Book-Preisabsprachen in den USA

Richterin Denise Cote nimmt Apple in die Zange

10. September 2013
Redaktion Börsenblatt
Einen Monat, nachdem Apple im Prozess wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen schuldig gesprochen wurde, hat die New Yorker Richter Denise Cote jetzt das Strafmaß bestimmt. Wie erwartet, nimmt sie den Konzern in die Pflicht – ohne den Vorschlägen des Justizministeriums aber in jedem Punkt zu folgen: In-App-Verkäufe muss der Konzern auch weiterhin nicht tolerieren.
Aus dem Schriftstück des U.S. District Court for the Southern District of New York (im Original) geht u.a. hervor, dass Apple – wie vom Justizministerium vorgeschlagen – in keiner Weise Einfluss auf die Preise nehmen darf. Beispiel: Fünf Jahre lang muss der Konzern nun auf die sogenannten Meistbegünstigungsklauseln verzichten – kann also keinen seiner Händler mehr dazu drängen, Inhalte woanders (als bei iTunes oder im iBookstore) nicht günstiger zu verkaufen. Amazon dürfte das freuen.

Eine weitere Auflage des Gerichts bezieht sich auf die Verträge mit den ebenfalls den großen Buchverlagen in den USA (außer Random House): Um Absprachen zu verhindern, wird es Apple untersagt, Verträge mit ihnen zu unterzeichnen, die preiswirksam sind (bzgl. Aktionen, Rabatte etc.) – und das für mindestens zwei Jahre. Das Gericht lockert diese Regelung erst peu á peu, führt eine Art Staffel ein: Mit Blick auf Hachette muss Apple 24 Monate aussetzen, bei Harper Collins 30 Monate, bei Simon & Schuster 36 Monate, bei Penguin 42 und bei Macmillan 48 Monate.


In-App-Verkäufe bleiben außen vor

Damit sich Apple strikt an die Regeln hält, stellt Denise Cote das Unternehmen zudem unter Beobachtung. Apple muss einen externen Prüfer akzeptieren – ebenfalls für zwei Jahre. In einem Punkt zumindest lässt sie Apple jedoch freie Hand: Links zu anderen Shops, eingebettet in Apps (sogenannte In-App-Verkäufe), kann das Unternehmen Anbietern weiterhin untersagen.

Inwieweit das Machtwort der Richterin endgültig ist, bleibt indessen offen. Laut einem Bericht von All Things D, einer zu Dow Jones & Company gehörenden Newssite, will sich Apple gegen die Eingriffe wehren. Der Konzern habe nicht in die Preisgestaltung der Verlage eingeriffen, wird ein Konzernsprecher zitiert - sei somit unschuldig. Man werde gegen das Urteil Rechtsmitteln einlegen, per einstweiliger Verfügung.