Laut Weltbild-Mitteilung hat das Arbeitsgericht Augsburg einen pensionierten Arbeitsrichter zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans wegen der Betriebsänderung bzgl. des Customer Care Centers der Antragstellerin" bestellt. Die Zahl der Beisitzer der Einigungsstelle sei auf jeweils vier pro Betriebspartei festgesetzt worden. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Betriebsrat kann noch Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.
Eine solche Beschwerde des Betriebsrats bei der nächsten Instanz, dem Landesarbeitsgericht München, kündigte der Verdi-Betriebsgruppensprecher Timm Boßmann gegenüber boersenblatt.net an. Zunächst müsse aber der Beschluss des Augsburger Gerichts vorliegen. Der Betriebsrat und Verdi lehnen die vom Unternehmen gewünschte Einigungsstelle ab, weil die Geschäftsleitung dort ausschließlich über Abfindungen der CCC-Mitarbeiter verhandeln wolle, so ihr Vorwurf, statt über mögliche Alternativen der Weiterbeschäftigung. Inzwischen habe man ein Alternativkonzept erarbeitet, so Boßmann, das am 29. November auf einer Abteilungsversammlung des Kundendienstes (CCC) vorgestellt werden soll.