OLG Dresden untersagt Edeka irreführende Werbung

Sieg für eBuch

20. Januar 2014
von Börsenblatt
Das Oberlandesgericht Dresden hat der Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen untersagt, unter dem Schlagwort "Garantiert günstig" für preisgebundene Bücher zu werben und über den regulären Refernzpreis des VlB das Label "AKTION" zu setzen. Gegen diese irreführende Werbung hatte die eBuch geklagt.

Unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro darf die Edeka Handelsgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen "im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern für neue, preisgebundene Bücher" nicht mit den Angaben "Garabntiert günstig" oder "Aktion" werben oder werben lassen. Die dem Streitfall zugrunde liegenden Prospekte der Edeka-Tochter "Marktkauf" hatten unter den Lettern "Garantiert günstig" für preisgebundene Bücher geworben und zusätzlich "AKTION" über den ganz normalen Referenzpreis des VLB geschrieben. Die Werbung erweckt laut OLG "den Eindruck des Vorhandenseins eines besonderen Preisvorteils, der tatsächlich nicht besteht." E gehöre nicht zum Allgemeinwissen von Verbrauchern, dass Bücher grundsätzlich einer Buchpreisbindung unterliegen und deshalb in der Regel überall dasselbe kosteten.

In einem Schreiben an die eBuch haben laut eBuch-Vorstand Lorenz Borsche die gegnerischen Anwälte anklingen lassen, Edeka überlege, die Werbung für Bücher in ihren Propekten insgesamt aufzugeben, " was die stationären Buchhändler in der eBuch mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen haben" so Borsche. "Der immer wieder erweckte Eindruck, in Supermärkten gäbe es Bücher billiger, der das Bewusstsein für das Vorhandensein der Preisbindung deutlich unterminiert, muss geduldig und in jedem Einzelfall bekämpft werden, auch wenn das einer Sisyphos-Aufgabe gleicht", sagte Borsche.