Prozess um Amazon-Doku

Meinungsfreiheit erlaubt "Abfütterung"

29. Januar 2014
Redaktion Börsenblatt
Das Oberlandesgericht Hamburg ist in der Auseinandersetzung um die Amazon-Doku "Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon" der Rechtsauffassung des Hessischen Rundfunks (hr) gefolgt, wie der Sender mitteilt. Die Berufungsklage des ehemaligen Amazon-Dienstleisters CoCo Job Touristik wurde für unbegründet erachtet und anschließend vom Unternehmen zurückgezogen.

Die Firma CoCo Job Touristik, von dem sich Amazon Deutschland nach der Ausstrahlung der Dokumentation getrennt hatte, war laut hr mehrmals gegen den im Film zitierten Satz "Abgefüttert wie die Schweine" vorgegangen. Der Satz entstammte einer E-Mail, in der sich ein Zeuge über die Missstände bei Unterbringung und Verpflegung der Leiharbeiter geäußert hatte.

In der mündlichen Verhandlung am 28. Januar hatte das Gericht CoCo Job Touristik die Aussichtslosigkeit seiner Berufungsklage dargelegt. Die Formulierung "Abgefüttert wie die Schweine" sei eine zulässige Meinungsäußerung, die ausreichend belegt sei, so das Gericht.